Bin ich als Online-Händler ebenfalls von der Safe-Harbour-Entscheidung des EuGH betroffen?

 

Ja, sofern Sie selbst personenbezogene Daten (etwa Ihrer Kunden oder Mitarbeiter) in die USA übermitteln oder Dienstleister nutzen, die das tun (z.B. E-Mail- oder Newsletter-Programme).

Mit seinem Urteil vom 06.10.2015 hat der EuGH entschieden, dass das Safe-Harbour-Abkommen zwischen der EU und den USA ungültig ist. Personenbezogene Daten dürfen seitdem nicht mehr auf dieser Grundlage aus Europa in die USA übermittelt werden. Als Shop-Betreiber müssen Sie Datentransfers auf eine andere rechtliche Grundlage stützen. Nutzen Sie Anbieter, die Daten Ihrer Kunden oder Mitarbeiter in den USA speichern oder verarbeiten, müssen entsprechende Vereinbarungen gekündigt oder umgestellt werden.