Dürfen nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten in Deutschland verkauft werden?

 

Am 23.12.2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die strafrechtliche Verurteilung eines Händlers bestätigt, der nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten verkauft hat, die zudem unzulässige Inhaltsstoffe enthalten (AZ: 2 StR 525/13). Ausschlaggebend war für die Richter, dass das Nikotin, das in den Liquids enthalten war, aus Rohtabak gewonnen wurde.

Der Verkauf derartiger Liquids – online oder stationär – steht damit unter Strafe. Wer eine strafrechtliche Verfolgung und/oder Verurteilung vermeiden will, müsste den Vertrieb folglich einstellen. Ab dem 20.05.2016 soll jedoch das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) in Deutschland in Kraft treten, das den Verkauf von Liquids mit einem Nikotingehalt bis zu 20 mg/ml erlaubt.

Mehr zu dem Thema erfahren Sie in unserem Beitrag: https://www.protectedshops.de/infothek/urteile/warengruppen/tabak