Kategorie: E-Commerce

Als „Fernabsatzverträge“ definiert das Gesetz Verträge, die „unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln“ wie dem Telefon, Telefax oder Internet zustande kommen. Liegt ein solcher Vertrag vor, treten bestimmte rechtliche Folgen ein. So muss ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher bestimmte Informations- und Belehrungspflichten erfüllen. Dem Verbraucher steht in den meisten Fällen ein Widerrufsrecht zu.

Verträge, die im Online-Handel geschlossen werden sind stets Fernabsatzverträge, selbst dann, wenn der Kunde zuvor ein zum Online-Shop gehöriges Ladengeschäft aufgesucht hat. Bestellt er die Ware trotzdem über das Internet, treten die gesetzlichen Regelungen ein.

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