Kategorie: E-Commerce

Der Gefahrübergang ist der Zeitpunkt, zu dem die Gefahr der zufälligen (also weder vom Verkäufer noch vom Käufer verschuldeten) Zerstörung oder Beschädigung der Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Wird die Sache also vor Gefahrübergang gestohlen oder durch einen Brand zerstört, hat der Verkäufer das Nachsehen. Passiert das nach Gefahrübergang, liegt der Schaden beim Käufer.
Im Handel mit Verbrauchern (B2C) ist dies im Normalfall der Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Ware vom Paketboten annimmt.
Im Handel zwischen Unternehmern (B2B) erfolgt der Gefahrübergang jedoch schon sobald der Verkäufer die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat, sofern der Versand auf Verlangen des Käufers erfolgt.

« Zurück zum Glossar