Kategorie: E-Commerce

Mit Wirkung zum 13.06.2014 trat Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB in Kraft. Darin findet sich ein Muster für die Widerrufsbelehrung. Gerade um kleineren Unternehmen die Arbeit zu erleichtern, wurde dieses Muster vom Gesetzgeber geschaffen. Es entspricht den genauen gesetzlichen Anforderungen. Allerdings darf bei Verwendung dieses Musters keine Veränderung der Mustervorlage vorgenommen werden. Unternehmer müssen sich exakt an den vorgegebenen Wortlaut und die Gestaltungshinweise des Musters für die Widerrufsbelehrung halten, d.h. mit Hilfe der Gestaltungshinweise muss das Muster der entsprechenden Online-Präsenz angepasst werden. Das ist für einen Nichtjuristen durchaus eine komplizierte Angelegenheit. Durch das Übersehen einer einzigen Vorgabe, läuft man zudem Gefahr, durch einen Mitbewerber abgemahnt zu werden. Außerdem können Sie nie sicher sein, wie lange das verwendete Muster rechtsgültig ist. Denn die Rechtslage des Internetrechts ändert sich kontinuierlich.

Um sicher zu gehen, dass Ihr Unternehmen rechtssichere Rechtstexte verwendet, sollten Sie noch heute Kunde von Protected Shops werden. Durch unsere Update-Flatrate erhalten Sie immer dann eine E-Mail, wenn eine Änderung der Rechtslage bevorsteht. So sind Ihre Rechtstexte immer auf dem aktuellen Stand.

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