Kategorie: DS-GVO
Technische Maßnahmen sind all jene, welche sich physisch umsetzen lassen, etwa durch bauliche Maßnahmenwie Alarmanlagen oder durch Soft- und Hardwarevorgaben wie etwa passwortgeschützte Benutzerkonten. Die technischen Maßnahmen beziehen sich auf den Datenverarbeitungsvorgang selbst.
Organisatorische Maßnahmen dagegen betreffen Regeln, Vorgaben und Handlungsanweisungen, mit welchen Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes angehalten werden. Diese beziehen sich auf den äußeren Ablauf bzw. die äußeren Rahmenbedingungen des Datenverarbeitungsvorgangs.
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