Abmahnung von Amazon-Händlern wegen Lieferfrist – „Vorrausssichtliche Versanddauer 1-3 Tage“

 

Aktuell gibt es eine Abmahnung, welche Amazon-Händler betreffen kann:

Gerügt wird, dass sich bei den Versandkosten der Angeboten des Händlers die Angabe:
„Voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage“ befindet.

Nach Ansicht der Abmahner ist das Wort „voraussichtlich“ rechtswidrig, da das Gesetz konkrete Liefertermine vorsieht.

Offensichtlich wird dieses Wort jedoch von Amazon selbst eingeblendet. Dies geschieht scheinbar, sofern die Versandkosten von Gewicht oder Menge der Ware abhängig gemacht wird. Bei einer Staffelung nach Warenwert wird der problematische Zusatz anscheinend nicht eingeblendet.

Amazon-Händler sind daher aufgerufen, ihre Versandkosten zu überprüfen, und sofern notwendig, die Staffelung zu verändern. Darüber hinaus ist zu empfehlen, sich mit Amazon in Verbindung zu setzen. Es gilt zu hoffen, dass das Unternehmen hier bald tätig wird und diese Abmahngefahr beseitigt.