LG Dresden: Falsche Energieetikettierungen bei Haushaltswaschmaschinen sind abmahnfähig

Das LG Dresden stellte kürzlich fest, dass die Bezeichnung "Energie-Effizienzklasse A Plus" im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Waschmaschinen eine fehlerhafte Kennzeichnung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung darstelle. In dem vom LG Dresden behandelten Fall internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_337.pdf" target="_new"> (Az. 41 O 1313/07 EV, vom 03.08.2007) ging es um einen Onlinehändler, der über seinen Online-Shop eine Waschmaschine des Typs AEG Lavamat 86820 mit dem Zusatz "Energie-Effizienzklasse A Plus" anbot.