Elektrogesetz: Konkretisierung der Rücknahmepflicht für Online-Händler und hohe Bußgelder ab 01.06.2017

Bereits im Juli 2016 sind Online-Händlern mit dem neuen Elektrogesetz (ElektroG) umfangreiche Pflichten auferlegt worden. Händler sind seither verpflichtet, Elektroaltgeräte (EAG) kostenfrei zurückzunehmen, um sie dem Entsorgungskreislauf zurück zu führen. Ausführliche Informationen zu den Pflichten nach dem ElektroG finden Sie hier. Jetzt hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflicht konkretisiert und einen Bußgeldtatbestand einge-führt, der bei Verletzung der Pflicht relevant wird. Die Gesetzesänderung tritt zum 01.06.2017 in Kraft.