Falsche Preisauszeichnung im Webshop: Was Händler bei Preispannen zu beachten haben

Zum Ende des Jahres 2014, also mitten im Weihnachtsgeschäft, traf den eBay-Shop von notebooksbilliger (NBB) eine der schlimmsten Katastrophen im Online-Handel. Eine Datenpanne führte dazu, dass zahlreiche Artikel (darunter Haushaltsgroßgeräte, Smartphones, Drucker, Monitore usw.) mit einem Kaufpreis von 5,99 Euro ausgewiesen wurden. Das Schnäppchenportal „MyDealz“ berichtete über diesen „extremen Preisfehler“ und veranlasste so zahlreiche Kunden zum Kauf („Die Leute kaufen NBB leer…“). Auch viele britische Amazon-Händler sahen sich Ende des Jahres mit einem ähnlichen Problem konfrontiert. Ihre Waren wurden teilweise für einen Penny angeboten. Für Online-Händler stellt sich in solchen Situationen die Frage, was sie tun können.

2018-02-28T17:35:20+02:0016. Januar 2015|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , |

Neue steuerrechtliche Vorgaben für elektronisch erbrachte Leistungen seit 1.1.2015

Seit dem 1.1.2015 gelten neue umsatzsteuerliche Regelungen, die auch für Online-Händler relevant sind. Die gravierendste Änderung stellt dabei die Regelung dar, dass der Umsatz bestimmter Waren nicht mehr in dem Mitgliedstaat versteuert wird, in dem der Händler seinen Sitz hat, sondern am Wohnsitz des Käufers. Händler, die Leistungen „auf elektronischem Weg“ (etwa Downloads, Streaming oder Apps) in verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten erbringen, müssen folglich die gesetzlichen Regelungen jedes Landes kennen, in das sie liefern. Die Neuregelung erfordert aber noch weitere umfangreiche Änderungen im Webshop.

2018-02-28T17:42:36+02:0017. November 2014|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , |
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