Digital Service Act: Selbstbescheinigung der Plattformhändler

Am 16. November 2022 ist der neue europäische Digital Services Act (DSA) in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die der Verbreitung von illegalen Inhalten und Produkten entgegenwirken soll, indem den Betreibern Transparenz- und Handlungspflichten auferlegt werden. Für Plattformverkäufer gilt ab dem 17.02.2024 eine neue Pflicht. Sie müssen auf Handelsplattformen wie eBay, Amazon, Etsy etc. eine sog. Selbstbescheinigung erklären. Dies liegt daran, da die Plattformen vor umfangreichen Anforderungen stehen, wie etwa, dass sie ihre dort tätigen Händler kennen und deren Aktivitäten nachverfolgen können („Know Your Business Customer“-Prinzip (KYBC) […]

2024-02-13T17:15:32+02:0013. Februar 2024|Kategorien: Aktuelles, Infothek|Tags: , , , , , |

AG München: Anfechtungserklärung muss nicht als solche bezeichnet sein um wirksam zu sein

Wer irrtümlich bei eBay anstelle der beabsichtigten Auktion einen "Sofortpreisverkauf" zu einem Euro aktiviert, kann den Sofortkauf unverzüglich anfechten. Dies hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 09.03.2017 entschieden. Was war geschehen? Ein eBay-Verkäufer stellte einen Koffer mit einem Neuwert bis zu 700 € zum Sofortkauf für 1,00 € ein. Ein Käufer nahm das Angebot an und bat um Abwicklung des Kaufvertrags. Als der Verkäufer, der den Koffer in einer Auktion verkaufen wollte, seinen Fehler bemerkte, weigerte er sich den Kaufvertrag zu erfüllen. Er schrieb dem Käufer: „Sorry, das war als eine Auktion gedacht! Leider waren Sie schneller, wie ich den Fehler merkte! Ich werde es von meiner Seite Annulieren, da sie die Zeit der geboten haben wie es bearbeitet wurden ist.“ Der Käufer trat wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurück und wollte Ersatz in Höhe des von ihm auf 700 Euro veranschlagten Kofferwertes abzüglich des vereinbarten Kaufpreises von einem Euro, die er gerichtlich einklagte. Der Verkäufer war der Auffassung er habe den Vertrag wirksam angefochten, als er den Käufer auf seinen Irrtum hingewiesen habe. Das Urteil Das AG München gab dem eBay-Verkäufer Recht. Ein wirksamer Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, da er von ihm angefochten wurde als er seinen [...]

2018-02-26T11:20:27+02:0023. Februar 2018|Kategorien: Allgemein, Urteile|Tags: , , , , |

AG München: Richtig bewerten ist vertragliche Nebenpflicht

Kunden, die bei einem Händler auf der Auktionsplattform eBay einen Artikel kaufen, werden aufgefordert nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion eine Bewertung abzugeben. Ob ein Ebay-Verkäufer auf Löschung einer negativen Bewertung bestehen kann, wenn diese nicht wahrheitsgemäß erfolgt ist, hatte das Amtsgericht München zu entscheiden (Urt.v. 23.09.2016).

2017-11-28T12:35:15+02:0029. Mai 2017|Kategorien: Urteile|Tags: , , |

Einbindung von Social Media-Plugins akut abmahngefährdet – LG-Düsseldorf: „Gefällt mir“ Button von Facebook verletzt deutsches Datenschutzrecht.

Man findet sie auf vielen Webseiten gemeinsam – der dunkelblaue "Gefällt mir" Button von Facebook, das -rote "+" von Google+ und der hellblaue „Twittern“-Button. Einem neuen Urteil des LG Düsseldorf zufolge stehen diesen Einbindungen auf Websites jedoch schwerwiegende Datenschutzbedenken entgegen. Was das Gericht urteilte, welche Auswirkungen dies auf die Einbindung von Social Media Plugins hat und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

2017-12-13T17:45:10+02:0016. März 2016|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , , , |

Falsche Preisauszeichnung im Webshop: Was Händler bei Preispannen zu beachten haben

Zum Ende des Jahres 2014, also mitten im Weihnachtsgeschäft, traf den eBay-Shop von notebooksbilliger (NBB) eine der schlimmsten Katastrophen im Online-Handel. Eine Datenpanne führte dazu, dass zahlreiche Artikel (darunter Haushaltsgroßgeräte, Smartphones, Drucker, Monitore usw.) mit einem Kaufpreis von 5,99 Euro ausgewiesen wurden. Das Schnäppchenportal „MyDealz“ berichtete über diesen „extremen Preisfehler“ und veranlasste so zahlreiche Kunden zum Kauf („Die Leute kaufen NBB leer…“). Auch viele britische Amazon-Händler sahen sich Ende des Jahres mit einem ähnlichen Problem konfrontiert. Ihre Waren wurden teilweise für einen Penny angeboten. Für Online-Händler stellt sich in solchen Situationen die Frage, was sie tun können.

2018-02-28T17:35:20+02:0016. Januar 2015|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , |
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