BGH – Datenschutzbeauftragter muss nicht namentlich benannt werden

Ab einer bestimmten Unternehmensgröße muss zwingend ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Aus den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung ergibt sich auch eindeutig, dass dieser, sofern vorhanden, in der Datenschutzerklärung genannt werden muss. Umstritten war hier bis vor kurzem, ob der Datenschutzbeauftragte hier nur mit seiner Funktion oder auch mit Vor- und Nachnamen genannt werden muss. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.05.2024 – VI ZR 370/22) schafft hier Klarheit. Mehr zu diesem Urteil und seinen Auswirkungen erfahren Sie in diesem Beitrag […]

Checkliste DSGVO: Welche Änderungen sind von Händlern zu beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 müssen alle, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Online-Händler, die hierzu gehören, sind verpflichtet, die neuen gesetzlichen Vorschriften in ihrem Shop umzusetzen. Damit Sie überprüfen können, welche Schritte Sie bei der Umsetzung schon abhaken können und an welcher Stelle noch Anpassungsbedarf besteht, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Änderungen durch die DSGVO zusammengestellt. 1.) Datenschutzerklärung aktualisieren Jeder Online-Händler ist verpflichtet, eine Datenschutzerklärung auf seiner Shop-Webseite bereitzustellen. Damit diese den neuen Anforderungen der DSGVO gerecht wird, sollten Online-Händler überprüfen, ob in ihrer Datenschutzerklärung alle Pflichtinformationen (Art. 13 DSGVO) enthalten sind. Es muss z.B. darüber informiert werden zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben werden und wer der Empfänger der Daten ist, falls diese an Dritte weitergeleitet werden. Sofern ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen vorhanden ist, gibt es eine Pflicht zur Nennung seine (E-Mail)-Kontaktdaten. Informiert werden muss auch über die Speicherfristen. Der Link zur Datenschutzerklärung sollte ähnlich wie das Impressum leicht auffindbar sein und möglichst über die Startseite der Webseite erreichbar sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die technischen Erläuterungen im Text präzise und zugleich verständlich sein müssen.  2.) Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Um die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen zu können, müssen Online-Händler ein Verzeichnis von [...]

Nach oben