Shop-E-Mails: Was ist rechtlich zu beachten?
Beim Betrieb eines Online-Shops fallen pro Bestellung zahlreiche E-Mails an. Hier lauern immer wieder Fallstricke, die nicht selten zu Abmahnungen führen können. Immer häufiger geraten Shopbetreiber auch ins Visier von Schadenersatzjägern, die beispielsweise bei Verstößen gegen die DSGVO im Rahmen von Shop-E-Mails Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Dem Shopbetreiber sind dann meist die Hände gebunden.Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zusammengestellt, die beim Versand von Shop-E-Mails zu beachten sind. BestellbestätigungEine Bestellbestätigung ist unerlässlich, aber was darf sie nicht enthalten?In Ihrer Bestellbestätigung darf wirklich nur die Bestellbestätigung stehen. Je nachdem, wie der Vertrag bei Ihnen zustande kommt, kann die Bestellbestätigung auch fehlen oder muss wie eine Vertragsannahme klingen.Vermeiden Sie jedoch jede Art von Werbung in der Bestellbestätigung. Schon der Hinweis auf die Möglichkeit, Ihren E-Mail-Newsletter zu abonnieren, oder die Aufforderung, die Transaktion zu bewerten, kann als Werbung gewertet werden. Auch der Hinweis auf Ihren Social-Media-Auftritt kann Werbung sein.Halten Sie Ihre Bestellbestätigung daher am besten neutral und senden Sie nur die unbedingt notwendigen Informationen.Wenn Sie Werbung in Ihre Bestellbestätigungs-E-Mails aufnehmen möchten, müssen Sie vorher die Einwilligung des Kunden einholen. E-Mail zur WarenverfügbarkeitIst ein Artikel vorübergehend (teilweise) ausverkauft, bieten viele Händler ihren Kunden die Möglichkeit, sich benachrichtigen zu lassen, sobald [...]