OVG Rheinland-Pfalz: Deutscher Wein darf französische Bezeichnung Réserve/Grande Réserve führen

Ein deutscher Wein darf bei Einhaltung einer besonderen Qualität mit den französischen Begriffen „Réserve/Grande Réserve“ oder der deutschen Angabe „Privat-Reserve“ bezeich­net und in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.