
Im Internet kommt es immer häufiger vor, dass Online-Shop-Betreiber abgemahnt werden. Eine Abmahnung ist häufig Folge der Verwendung fehlerhafter AGB oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Losgetreten werden Abmahnungen meist von Konkurrenten, die zum Zwecke ihrer Interessenverfolgung einen Anwalt beauftragt haben. Sie können allerdings auch von einem Verbraucherschutzverband oder Wettbewerbsverein kommen. Abmahnungsschreiben enthalten Fristen, innerhalb derer der Abgemahnte auf die Abmahnung zu reagieren hat. Diese Fristen sind oft recht kurz gehalten, so dass kaum Zeit bleibt, den Inhalt der Abmahnung ordentlich zu prüfen oder prüfen zu lassen. Da jede Abmahnung mit hohen Abmahnkosten verbunden ist, unterzeichnen hilflose abgemahnte Online-Händler meist zügig eine Unterlassungserklärung. Abmahnungsschreiben sollten grundsätzlich gründlich geprüft werden. Protected Shops hilft ihnen, wenn sie bereits abgemahnt wurden. Senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail an abmahnung_erhalten@protectedshops.de oder per Fax an die +49 (0)180 5443303 (0,14/min aus dem dt. Festnetz, max. 0,42€/min aus den dt. Mobilfunknetz), damit wir Ihnen helfen können. Unser Partner, die renommierte IT-Recht-Kanzlei aus München wird Ihnen in einem ersten Telefonat allgemeine Hinweise zum Umgang mit einer Abmahnung geben. Als neuer Protected Shops-Kunde erhalten sie kostenlos folgenden Service als Kennenlernangebot:
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