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Fernabsatzrichtlinie

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Fernabsatzrichtlinie

Haben Sie schon einmal den Begriff der Fernabsatzrichtlinie gehört? Nun, als Händler sollten Sie sich auf jeden Fall schon einmal damit befasst haben, auch wenn der Begriff ihnen momentan nicht geläufig ist. Da es vielen Händlern so geht, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die Fernabsatzrichtlinie ein wenig näher bringen.

Die Fernabsatzrichtlinie regelt den Vertragsabschluss im Fernabsatz zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer in der EU. Sie wurde durch Schaffung des Fernabsatzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt, welches mittlerweile keine Gültigkeit mehr besitzt. Seit dem 1.1.2002 finden sich die entsprechenden Regelungen in den §§ 312 b ff. BGB. Die Fernabsatzrichtlinie legt fest, worüber der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsabschluss zu informieren hat, sog. Informationspflichten. Diese Informationen müssen dem Verbraucher schriftlich oder in Textform (früher: auf einem dauerhaften Datenträger) mitgeteilt werden. Diese Regelungen der Fernabsatzrichtlinie können nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Auch hier geht es um den Verbraucherschutz, der von allen Händlern zu beachten ist. Ein zuwider Handeln kann den Onlinehändler schnell zu einer Abmahnung und somit zu einer teuren Angelegenheit führen.

Die Rechtstexte, die Ihre Kunden vor Vertragsabschluss einsehen können müssen, erhalten Sie bei uns.

Protected Tags: Fernabsatzrichtlinie, Fernabsatzgesetz, §§ 312 b ff. BGB

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