Kategorie: E-Commerce

Bei einer Garantie handelt es sich rechtlich um die Zusicherung eines bestimmten Verhaltens in einer bestimmten Situation. Insbesondere bei Elektrogroßgeräten spielt sie eine wichtige Rolle. Bei diesen Waren sichert der Hersteller, der Verkäufer oder ein anderer Unternehmer (=Garantiegeber) z.B. die Funktionalität der Geräte über einen gewissen Zeitraum zu. Geht das Gerät entgegen der Zusicherung in diesem Zeitraum kaputt, verpflichtet sich der Garantiegeber meist zur kostenlosen Reparatur oder Lieferung eines Ersatzgerätes.

Abzugrenzen ist die Garantie insbesondere von der gesetzlichen Gewährleistung. Während die Gewährleistung eine rechtliche Verpflichtung darstellt, von der nur in wenigen Ausnahmefällen abgewichen werden kann, stellt die Garantie eine freiwillige Verpflichtung dar. Sie wird vom Gesetz nicht vorgeschrieben und dient allein dem Zweck, ein Angebot gegenüber potenziellen Kunden attraktiver zu machen. Deshalb obliegt es auch dem Garantiegeber inhaltlich zu bestimmen, unter welchen Bedingungen er sich zu welchen Handlungen verpflichtet. Der Garantienehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Vorgehen, wenn es in der Garantie nicht eindeutig festgeschrieben ist. Auch die Garantiedauer wird vom Garantiegeber bestimmt.

Garantie und Gewährleistung stehen dabei nebeneinander und können wahlweise vom Kunden geltend gemacht werden. Meist ist eine Garantie für ihn aber günstiger, da sie weniger oder keine Kosten verursacht.

« Zurück zum Glossar