Kategorie: E-Commerce

Wenn sie das Wort „Textform“ hören, denken viele Menschen unweigerlich an die „Schriftform“. Hier wird im Gesetz allerdings ganz klar differenziert.

Die Textform hat im Gegensatz zur Schriftform keine Beweis- oder Warnfunktion. Vielmehr dient sie reinen Informations- und Dokumentationszwecken und kommt immer dann zum Tragen, wenn der Empfänger eine wichtige Information erhalten soll. Dies ist meist bei Verbraucherverträgen der Fall. Um dem Textformerfordernis zu genügen, muss die Erklärung dauerhaft wiedergegeben und lesbar sein. Die Erklärung muss allerdings nicht unterschrieben sein. Allerdings muss erkennbar sein, wer sie verfasst hat und wo die Erklärung endet. Da keine Unterschrift benötigt wird, genügen auch E-Mails, Faxe oder SMS-Nachrichten der Textform.

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