Seit dem 28. April 2026 gelten EU-weit neue Kennzeichnungspflichten für Laptops, die auch von kleinen und mittelständischen Onlinehändlern zwingend umzusetzen sind. Ziel der Regelung ist es, unnötigen Elektroschrott – insbesondere durch überflüssige Netzteile – zu vermeiden und Verbrauchern mehr Transparenz über Ladeeigenschaften zu bieten.
Was ändert sich konkret?
Für alle Laptops, die ab dem Stichtag neu in Verkehr gebracht werden, müssen auf der Produktdetailseite zwei Elemente in unmittelbarer Nähe zum Preis dargestellt werden:
Erstens ein Piktogramm, das klar ausweist, ob ein Netzteil im Lieferumfang enthalten ist oder nicht.
Zweitens ein Etikett, das die erforderlichen Ladeeigenschaften beschreibt (Mindest- und Maximalleistung sowie ggf. Unterstützung von „USB Power Delivery“).
Die Piktogramme sehen optisch wie folgt aus:
Das Etikett hat folgendes Format:
Wen betrifft die Pflicht?
Die Vorgaben gelten für sämtliche Onlinehändler, die Laptops vertreiben – unabhängig davon, ob im B2C- oder B2B-Bereich und unabhängig vom Vertriebskanal (eigener Shop oder Plattformen wie Marktplätze). Der Laptopbegriff ist weit zu verstehen und umfasst auch Notebooks, Ultrabooks, Convertibles und ähnliche Geräte.
Wichtige Abgrenzung:
Die Kennzeichnungspflichten gelten ausschließlich für Geräte, die ab dem 28.04.2026 erstmals in Verkehr gebracht werden. Lagerware oder Gebrauchtgeräte, die bereits vorher in Verkehr waren, sind zunächst nicht betroffen.
Wie setzen Sie die Anforderungen um?
Die Kennzeichnung muss direkt sichtbar erfolgen – eine bloße Verlinkung genügt nicht. Piktogramm und Etikett sind grafisch darzustellen und müssen den vorgegebenen Format- und Größenanforderungen entsprechen. Händler sollten die erforderlichen Informationen und Grafiken frühzeitig beim Hersteller anfordern, da dieser ebenfalls zur Kennzeichnung verpflichtet ist.
Risiken bei Nichtbeachtung
Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Es drohen kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände. Zusätzlich können strafbewehrte Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen bei Wiederholungsverstößen erhebliche finanzielle Risiken begründen.
Fazit
Die neuen Kennzeichnungspflichten sind zwingend umzusetzen und betreffen nahezu alle Anbieter von Laptops im Onlinehandel. KMU sollten ihre Produktseiten rechtzeitig prüfen und anpassen, interne Prozesse klären und Herstellerinformationen einholen. Ein frühzeitiges Handeln minimiert rechtliche Risiken und stellt die Compliance sicher.



