Änderungen am Verpackungsgesetz zum 03.07.2021

Durch die vor kurzem beschlossene Novellierung des Verpackungsgesetzes kommt es bereits am 03.07.2021 zu ersten Änderungen. Welche Änderungen dies sind, wann Sie als Onlinehändler von diesen betroffen sind und wie Sie hier vorgehen müssen erfahren Sie im weiteren Beitrag: […]

DS-GVO: Die Ausweitung der Betroffenenrechte (Stand: März 2018)

Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verbindlich. Einige datenschutzrechtliche Regelungen bleiben im Kern bestehen, zum Teil gibt es jedoch wesentliche Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Eine wesentliche Änderung ist die Stärkung der Betroffenenrechte. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Betroffenenrechte sind, welche Rechte dem Einzelnen zustehen und wie diese im Online-Shop umzusetzen sind.

Die Datenschutz-Grundverordnung. Eine neue Ära im europäischen Datenschutz

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde am 27.4.2016 verabschiedet (VO (EU) 2016/679). Zwar tritt diese erst zum 25.5.2018 in Kraft, aufgrund der großen Wirkung und zumindest in Teilen wesentlichen Veränderungen sind deutsche Unternehmen dazu aufgerufen, sich schon jetzt mit der Verordnung auseinanderzusetzen. Hierzu versuchen wir Ihnen in diesem Beitrag erste grundlegende Fragen zur Verordnung zu beantworten. Wir werden Sie in nächster Zeit mit weiteren Beiträgen zu einzelnen relevanten Themen informieren.

2018-04-06T09:12:28+02:0022. September 2017|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , , |

Verbraucherstreitbeilegung- Neue Pflichten für Onlinehändler ab 01.02.2017

Nachdem Onlinehändler mit der Umsetzung der ODR-Verordnung am 09.01.2016 verpflichtet worden sind, einen Link auf ihrer Webseite zu der OS-Plattform anzugeben sowie auf diese hinzuweisen, kommen zum 01.02.2017 schon wieder neue Informationspflichten aus dem Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung auf sie zu. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sieht vor, dass Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen über ihre Webseite an Verbraucher („B2C“) vertreiben, auf die Bereitschaft oder Verpflichtung an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen sowie auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen müssen. Falls sie nicht dazu bereit oder verpflichtet sind, müssen sie ebenfalls darauf hinweisen. Welche neue Pflichten bis 01.02.2017 im Einzelnen umzusetzen sind und wie die Umsetzung zu erfolgen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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