Ist die Angabe einer Handynummer innerhalb des Impressums zulässig?

 

Zwar gibt es zu dieser Frage derzeit keine gerichtlichen Entscheidungen, dennoch dürfte die Angabe einer Mobilfunknummer innerhalb des Impressums zulässig sein.

Das Gesetz schreibt nicht explizit vor, dass überhaupt eine Telefonnummer im Impressum anzugeben ist. Erforderlich sind – neben der E-Mail-Adresse – lediglich „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG). Ein telefonischer Anschluss erfüllt diese Voraussetzungen, unabhängig davon, ob es sich um einen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss handelt. Da Handys und Smartphones in der heutigen Zeit weit verbreitet sind und die Gebühren sich seit Beginn des Mobilfunks deutlich verringert haben, dürfte es sich auch um eine effiziente Kontaktmöglichkeit handeln.