Kategorie: E-Commerce

Die Angabe des Grundpreises ist für die Warenkennzeichnung im Online-Shop relevant. Die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet den Shop-Betreiber, seine Waren, die er in Fertigverpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, entsprechend zu kennzeichnen. Dadurch soll dem Verbraucher der Preisvergleich zwischen verschiedenen Angeboten erleichtert werden. Eine solche Angabe ist auch innerhalb von Werbeanzeigen erforderlich, wenn diese mit Preisangaben versehen sind.

Beim Grundpreis handelt es sich um den „Preis pro Mengeneinheit“, also beispielsweise den Preis pro Kilo oder Liter. Eingerechnet werden müssen die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Nach welchen Mengeneinheiten der Grundpreis anzugeben ist, wird ebenfalls vom Gesetz ( § 2 Abs. 3 und 4 PAngV) festgelegt.

Der Grundpreis ist in unmittelbarer Nähe zum Endpreis (siehe dort) anzugeben. Auf die Angabe kann nur verzichtet werden, wenn der Grundpreis dem Endpreis entspricht.

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