Kategorie: E-Commerce

Beim Vertragsschluss im Internet sind insbesondere die Vorschriften zum Vertragsschluss mittels sogenannten Fernkommunikationsmitteln zu beachten. Unter den Begriff der Fernkommunikationsmittel fallen u.a. Telemediendienste wie Online-Shops, eBay-, Amazon- oder Yatego-Präsenzen. Anbieter von Waren über solche Telemediendienste haben bestimmte Vorgaben zu beachten. Sie müssen Verbrauchern vor Vertragsschluss die Möglichkeit geben, ihre AGB, Widerrufsbelehrung & Co. einzusehen. Stellt der Online-Händler seinen Kunden diese Informationen nicht zur Verfügung, setzt er sich der Gefahr aus, durch Konkurrenten oder Wettbewerbsvereine und Verbraucherschutzverbände abgemahnt zu werden. Wollen Sie Ihren Onlineshop vor solchen Abmahnungen schützen, dann erwerben Sie noch heute eines unserer Schutzpakete.

« Zurück zum Glossar