Das Jahr 2023 neigt sich langsam dem Ende zu. Zeit für einen Ausblick auf 2024 und die Veränderungen, die auf den Online-Handel zukommen.
Das Jahr 2024 verspricht einige Veränderungen für den E-Commerce, denn es stehen zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen an. In dieser Übersicht werfen wir einen Blick auf die anstehenden Neuerungen, die das kommende Jahr für den Online-Handel bereithält:

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Wenn Sie als Online-Händler auch Arbeitgeber sind, werden Sie verpflichtet sein, Ihre Arbeitszeiten zu erfassen. Die entsprechende Verordnung wird voraussichtlich erst 2024 verabschiedet, obwohl sie längst überfällig ist. Ziel ist es, klare Richtlinien für die Arbeitszeiterfassung festzulegen. Das soll sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Sicherheit geben.

Milchgetränke: Pfandpflicht

Ab dem 1. Januar 2024 wird auf bestimmte Milchgetränke in Plastikflaschen Pfand erhoben.
Dies betrifft Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und andere Milchmischerzeugnisse wie Joghurt oder Kefir, wenn sie in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden.
Bis zum 31.12.2023 unterliegen die Verpackungen hierfür noch dem dualen System. Ab dem 01.01.2024 sind sie von der Mengenmeldung befreit.
Interessant für Shopbetreiber ist auch, dass das Pfand natürlich bei der Preisauszeichnung berücksichtigt werden muss! Dies gilt sowohl für Onlineshops als auch für Marktplätze.

Ende der OS-Plattform

Jeder muss sie in seinem Impressum mit aktiv klickbarem Link nennen, kaum einer nutzt sie wirklich: die OS-Streitschlichtungsplattform der EU. Wegen mangelnder Nutzung hat die EU-Kommission nun vorgeschlagen, die Plattform abzuschaffen. Das ist zwar noch nicht in trockenen Tüchern, aber absehbar. Die Umstellung könnte bereits 2024 erfolgen, dann muss der Link zur Plattform von allen Webseiten entfernt werden.

Cannabis-Verkauf

Viele warten schon darauf: die Legalisierung von Cannabis. Sie könnte schon 2024 kommen.
Wenn Sie sich jetzt schon auf ein neues Verkaufsfeld freuen, ist es noch zu früh, denn der gewerbliche Verkauf soll weiterhin verboten bleiben. Interessant könnte aber ein neues Handelsfeld für Zubehör, Konsum oder Anbau werden.

Abgabe auf Einweg-Kunststoffe

Das Einwegkunststoffondsgesetz steht vor der Tür. Als weiterer Schlag gegen die Umweltbelastung durch Kunststoffe wird es die Hersteller von Einwegprodukten finanziell in die Pflicht nehmen. So sollen sich die Hersteller an der Entsorgung von Einwegplastik beteiligen. Dazu werden neue Abgaben eingeführt, z.B. für Einweg-Lebensmittelbehälter, Luftballons oder Tabakfilter. Hersteller müssen sich daher ab dem 01.01.2024 auf dem Portal des Umweltbundesamtes (DIVID) registrieren.
Für Onlineshop-Betreiber bedeutet dies, dass ab dem 01.01.2024 keine Produkte mehr verkauft werden dürfen, deren Herstellerfirmen nicht registriert sind. Es ist davon auszugehen, dass eine Prüfpflicht auf die Shopbetreiber zukommen wird.

Fazit

Auch im Jahr 2024 kommen zahlreiche rechtliche Änderungen auf Online-Händler zu.
Kunden von Protected Shops müssen sich jedoch keine Sorgen machen. Selbstverständlich setzen wir alle Änderungen für Sie um und informieren Sie wie gewohnt über alle relevanten Neuerungen.