OLG Düsseldorf zur Löschung negativer eBay-Bewertung

Wer als Online-Händler mit einer Garantie auf seine Produkte wirbt, verspricht sich davon einen erhöhten Produktabsatz. Denn Garantien wirken beim Käufer vertrauensbildend und stellen für ihn einen positiven Bestandteil des Angebots dar. Aus verbraucherschutzrechtlichen Gesichtspunkten müssen Garantieanbieter aber bestimmte Informationen zur Garantie angeben. Diese Pflicht trifft nicht alle Online-Händler gleichermaßen. Wer ist also zur Informationsangabe verpflichtet und wie muss diese ausgestaltet sein?