Hinweis auf OS-Streitbeilegungsplattform auch für eBay-Verkäufer Pflicht

Seit dem 09.01.2016 sind Onlinehändler verpflichtet auf ihren Webseiten einen Link auf die von der Europäischen Kommission erstellte Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen. Dieser sollte sich im Impressum oder in den AGB befinden. Weitere Informationen zu dieser Informationspflicht finden Sie hier: https://www.protectedshops.de/infothek/whitepapers-und-how-tos/verbraucherschlichtungsverfahren-neue-informationspflichten-fuer-den-onlinehaendler