LG Freiburg: Ausländisches Konto als Zahlungsmethode per Lastschrift zulässig

Als Online-Händler hat man die Qual der Wahl, welche Zahlungsarten, man den Kunden in seinem Shop anbieten soll. Zum einen sollten möglichst alle wichtigen Zahlungsarten abge-deckt sein, um keine Kunden zu verlieren und zum anderen sollen sie sicher und nicht zu teuer sein. Ob Online-Händler verpflichtet sind, bei der Zahlung auch ein ausländisches Konto zu akzep-tieren, hatte kürzlich das Landgericht Freiburg zu entscheiden (Urt.v. 21.07.2017).