BGH: Tabakwerbung auf Startseite von Internetauftritt ist wettbewerbswidrig

Auf der Startseite ihres Internetauftritts dürfen Unternehmen keine werbenden Abbildungen für ihre Produkte zeigen. Dies hat aktuell der BGH entschieden (Urteil vom 05.10.2017). Mit seinem Urteil vom 05.10.2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass für Online-Händler die gleichen strengen Regelungen des Tabakwerbeverbots gelten wie für alle anderen Internetseiten (z.B. Herstellerseiten oder Nachrichtenportale).