EU-Konformitätserklärung für Verpackungen seit August 2026: Was Online-Händler jetzt wissen müssen
Seit dem 12. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Vorgaben für Verpackungen. Grundlage ist die europäische Verpackungsverordnung, die sogenannte Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Sie stellt zahlreiche neue Anforderungen an Verpackungen – von ihrer Zusammensetzung über die Recyclingfähigkeit bis hin zu Kennzeichnung und Dokumentation. Eine Neuerung, die auch für den Onlinehandel relevant ist: Für Verpackungen muss die Einhaltung bestimmter Vorgaben der PPWR im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens nachgewiesen werden. Ist die Konformität nachgewiesen, muss eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt werden. Doch bedeutet das nun, dass jeder Online-Händler für jeden Versandkarton eine eigene Konformitätserklärung erstellen muss? Nein. Entscheidend ist vielmehr, welche Rolle ein Unternehmen innerhalb der Lieferkette einnimmt. Wir erklären, was die neue EU-Konformitätserklärung für Verpackungen bedeutet, wer sie erstellen muss und was Online-Händler jetzt beachten sollten. Was ist die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR? Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR – ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anwendbar. Anders als die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie gilt eine EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel ist es unter anderem, die Verpackungsregeln innerhalb des europäischen Binnenmarktes stärker zu vereinheitlichen und Verpackungsabfälle zu reduzieren. Die PPWR enthält unter anderem Vorgaben zu: Stoffen und [...]
