OLG Köln: Unterlassungserklärung kann gekündigt werden kann, wenn der Wettbewerbsverband nicht mehr abmahnbefugt ist.
In der Vergangenheit war der sogenannte IDO-Verband einer der aktivsten Wettbewerbsverbände, wenn es darum ging, Wettbewerbsverstöße abzumahnen, die Einhaltung von Unterlassungserklärungen zu überwachen und Vertragsstrafen einzufordern. 2021 gab es eine Gesetzesänderung, die vorsieht, dass Verbände bestimmte Anforderungen erfüllen und sich per substantiierten Antrag auf eine Liste setzen lassen müssen. Da sich der IDO bis heute nicht auf dieser Liste befindet, ist er nicht mehr zu Abmahnungen legitimiert. Umstritten war, welche Auswirkungen dies auf in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärungen hat und ob diese von Onlinehändlern gekündigt werden können. Hierzu erging vor kurzem eine wichtige Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 04.04.2025 – 6 U 116/24). Weiteres erfahren Sie im folgenden Beitrag. […]