Verwender-AGB

Der Begriff des Verwenders ist für die gesetzlichen Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) relevant. Nach § 305 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist Verwender derjenige, der vorformulierte Vertragsbedingungen seinem Vertragspartner bei Abschluss des Geschäfts (z.B. eines Warenkaufs) vorlegt. Nur den Verwender treffen die Pflichten aus den §§ 305 ff. BGB. Wer Verwender ist, ist objektiv zu beurteilen. Hat eine Vertragspartei Vertragsbedingungen bereits vorformuliert (meist der Unternehmer), fordert sie aber ihr Gegenüber (meist ein Verbraucher) dazu auf, diese Bedingungen seinerseits „vorzulegen“, ist dennoch der Unternehmer, der die AGB vorformuliert hat, Verwender im Sinne des Gesetzes. Dadurch, dass der Verbraucher aufgefordert wird die Vertragsbedingungen, die er zunächst vom Unternehmer erhalten hat, seinerseits in den Vertrag einzubringen, ohne dass er den Inhalt mitgestalten konnte, sollen die Verbraucherschutzvorschriften umgangen werden. An der objektiven Lage ändert sich dadurch aber nichts. Deshalb bleibt „Verwender“ derjenige, der die AGB tatsächlich vorformuliert hat, in unserem Fall also der Unternehmer.  

2017-12-20T12:25:34+02:0010. Mai 2017|

Unternehmer, § 14 BGB

Der Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stellt den Gegenpart zum Verbraucher innerhalb des Verbraucherschutzrechts dar. Nur wenn Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden, greifen die Verbraucherschutzregeln. Nur gegenüber Unternehmern ist der Verbraucher unterlegener Marktteilnehmer. Nicht hingegen auch gegenüber anderen Verbrauchern. § 14 BGB definiert den Unternehmer als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (also beispielsweise einem Kaufvertrag) in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Erforderlich ist also, dass die Person am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen (beispielsweise die Lieferung von Waren) gegen Entgelt anbietet. Auf die Absicht der Gewinnerzielung kommt es hingegen nicht an. EBay-Power-Seller fallen unter den Unternehmer-Begriff. Ob es sich bei der vertragsschließenden Person um einen Unternehmer handelt, ist unter objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Auf die Vorstellung des Handelnden kommt es nicht an. Bleiben bei einem objektiv als Verbrauchergeschäft einzuordnenden Vertrag Zweifel daran, ob es sich bei der handelnden natürlichen Person tatsächlich um einen Verbraucher handelt, wird sie dennoch wie ein solcher behandelt. Erst wenn klar ist, dass sie Unternehmer ist, wird sie auch als solcher behandelt.

2017-12-20T12:25:20+02:0010. Mai 2017|

Vorläufiger Rechtsschutz

Der vorläufige Rechtsschutz dient dazu, subjektive Rechte bereits vor einer Entscheidung des Gerichts zu schützen. Ein wichtiges Instrument des vorläufigen Rechtschutzes, insbesondere in Wettbewerbsprozessen, ist die einstweilige Verfügung. Sie ist eine vorläufige Entscheidung des Gerichts, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs (z.B. eines Unterlassungsanspruchs bei wettbewerbswidrigem Handeln) bis zur endgültigen Entscheidung dient. Sie ist immer dann zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Veränderung eines bestimmten Zustands das Recht eines anderen vereitelt oder seine Durchsetzung wesentlich erschwert wird. Werden Sie zum Beispiel von einem Mitbewerber berechtigt abgemahnt und reagieren auf diese Abmahnung nicht oder vergessen aus Unwissenheit oder anderen Gründen die beiliegende Unterlassungserklärung abzugeben, kann dies gerichtlich geahndet werden. Das Gericht kann in einem solchen Fall eine einstweilige Verfügung erlassen. Dazu muss es jedoch nicht kommen, denn auf unsere Rechtstexte geben wir eine Haftungsübernahmegarantie bis zur ersten Instanz.

2017-12-20T12:25:33+02:0010. Mai 2017|

Update Flatrate

Flatrates begegnen uns heute in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Ob es sich hierbei um die Handyflatrate, eine Flatrate für das Festnetz, für das Surfen im Internet oder sogar die Benutzung des Sonnenstudios handelt, die Erfindung der Flatrates hat auf dem Markt einiges in Bewegung gesetzt. Diese neue Marktentwicklung haben auch wir von Protected Shops genutzt und stellen Ihnen für alle Ihre Rechtstexte eine Update Flatrate zur Verfügung. Das bedeutet, dass unsere Kunden nach der Paketbuchung nicht nur einmalig die passenden Rechtstexte für ihren Onlineshop erhalten, sondern diese auch kontinuierlich auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Sobald sich eine Änderung der Rechtslage ergibt, erhalten Sie eine Benachrichtigung von Protected Shops. Anschließend haben Sie dann die Möglichkeit, sich sofort die aktuellen Rechtstexte herunterzuladen und direkt in Ihre Internetpräsenz einzubinden. Somit minimieren Sie das Abmahnrisiko gewaltig. Also melden auch Sie sich heute noch bei uns an und bestellen Sie die passenden Rechtstexte für Ihren Onlineshop. Jetzt AGB mit Update Flaterate buchen

2017-12-20T12:25:19+02:0010. Mai 2017|

Wertersatz im Fernabsatzgeschäft

Mit Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Deutschland ist die Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen (also beispielsweise Warenbestellungen über das Internet) neu geregelt worden. Widerruft der Käufer den Vertrag, muss er an den Unternehmer Wertersatz zahlen, wenn sich die betreffende Ware in ihrem Wert verschlechtert hat, weil der Kunde sie in einer Weise verwendet hat, die über die bloße Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Ersatzpflichtig ist der Verbraucher allerdings nur dann, wenn er über diese Pflicht seitens des Verkäufers auch belehrt worden ist. Haben Sie Ihre Widerrufsbelehrung bereits entsprechend geändert oder ist Ihnen die neue Rechtslage völlig fremd? Womöglich wissen Sie nicht, wie Sie die neue Regelung rechtssicher in Ihre Widerrufsbelehrung einbinden können. Haben Sie vielleicht Schwierigkeiten bei der Formulierung? In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Werden Sie noch heute Kunde von Protected Shops und wir übernehmen die rechtssichere Gestaltung Ihrer Rechtstexte. Darüber hinaus sichern wir Sie mit unserer Update-Flatrate auch für die Zukunft ab. Sobald sich die Rechtslage ändert, erhalten Sie von uns umgehend eine E-Mail und Sie können sich die aktuellen Texte sofort herunterladen. So wird eine gesetzliche Änderung wie die zur neuen Widerrufsbelehrung niemals an Ihnen vorbeigehen.

2017-12-20T12:25:32+02:0010. Mai 2017|

Verbraucher

Nach § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft (also beispielsweise einen Kaufvertrag) zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Voraussetzung ist also, dass die Person zu rein privaten Zwecken tätig wird. Juristische Personen (GmbH, AG, Konzerne, etc.) sind vom Verbraucherbegriff ausgenommen und deshalb stets Unternehmer. Dagegen kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der es sich gerade nicht um eine juristische Person im Rechtssinne handelt, durchaus Verbraucher sein. Relevant wird die Einordnung vor allem wegen des immer weiter ausgebauten Verbraucherschutzes. Der Gesetzgeber sieht den Verbraucher als ein dem Unternehmer unterlegenen Marktteilnehmer an, der entsprechend vor Übervorteilung und Irreführung geschützt werden muss. Zu diesem Zweck sind bereits unzähligen Schutzvorschriften erlassen worden. Für die Beurteilung entscheidend ist nicht der innere Wille der betroffenen Person, sondern der objektiv zu ermittelnde Inhalt des Rechtsgeschäfts. Schließt eine natürliche Person einen Vertrag ab, wird grundsätzlich vermutet, dass sie dies als Verbraucher tut. Bleiben bei einem objektiv als Verbrauchergeschäft einzuordnenden Rechtsgeschäft Zweifel, ob es sich bei der handelnden natürlichen Person auch tatsächlich um einen Verbraucher handelt, wird sie zunächst dennoch als solcher behandelt, bis sich das Gegenteil herausstellt.

2017-12-20T12:25:29+02:0010. Mai 2017|

Verbraucherrechterichtlinie

Der Rat der Europäischen Union hat am 10.10.2011 die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) förmlich angenommen. Durch die neue Verbraucherrechterichtlinie sollen die Haustürwiderrufs-, die Fernabsatz-, die Klausel- und die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie abgeändert bzw. aufgehoben werden. Die Richtlinie betrifft somit alle Online-Einkäufe, sowie Einkäufe im Versandhandel oder außerhalb von Geschäftsräumen, d.h. an der Haustür oder auf Verkaufspartys in Privatwohnungen getätigte Geschäfte. Sie soll die Informationen für Verbraucher harmonisieren und Verbrauchern das Recht einräumen, sich binnen 14 Tagen von Fernabsatz- und Onlinekäufen sowie von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ohne Angabe von Gründen kostenfrei zu lösen. Zu diesem Zweck soll der Verbraucher vom Unternehmer ein Musterwiderrufsformular erhalten. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist das entsprechende Umsetzungsgesetz am 13.6.2014 in Kraft getreten.

2017-12-20T12:25:30+02:0010. Mai 2017|

Telemedien

Unter „Telemedien“ versteht man alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die kein Rundfunk, kein telekommunikationsgeschützter Dienst und kein reiner Telekommunikationsdienst sind. Unter diesen Begriff fallen somit alle Online-Shops, Webportale, Online-Auktionshäuser, etc. Regelungen zu Telemedien finden sich im Telemediengesetz (TMG). Anbieter von Telemedien müssen laut Gesetz bestimmte Informationspflichten erfüllen. Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, setzen sie sich der Gefahr aus, durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsvereine abgemahnt zu werden.

2017-12-20T12:25:26+02:0010. Mai 2017|

Verbraucherschutz

Was ist eigentlich Verbraucherschutz? Wo ist dieser geregelt und wie kann ich als Online-Händler die geltenden Verbraucherschutzvorschriften einhalten? Diese Fragen haben Sie sich bestimmt schon häufig im Zusammenhang mit Ihrem Online-Business gestellt. Zum Verbraucherschutz wurden auf EU-Ebene schon einige Richtlinien erlassen. Diese Regelungen sind Folge des technischen Fortschritts. Die steigende Vielfalt von Produkten und Dienstleistungen und die Globalisierung gebieten es, transparente Regeln zu schaffen, um Verbrauchern bei Ihren Einkäufen ein Gefühl von Sicherheit zu geben. Verlässliche Informationen sollen ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen und sie vor unseriösen Geschäftspraktiken schützen. In Deutschland finden sich Verbraucherschutzvorschriften in unterschiedlichen Gesetzen, wie z.B. dem Telemediengesetz (TMG) oder auch dem BGB. Nach diesen Regelungen treffen Online-Händler einige Informationspflichten, damit ihre Kunden einen genauen Überblick über die Risiken ihres Einkaufs bekommen. Vor Vertragsschluss müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, Informationen wie AGB, Widerrufsbelehrung, Versandkosteninformation etc. einsehen zu können. Um vor Abmahnungen sicher zu sein, müssen diese Informationen speziell auf die jeweilige Internetpräsenz oder den jeweiligen Online-Shop zugeschnitten sein. Und genau da kommen wir ins Spiel. Wir von Protected Shops erstellen Rechtstexte, die speziell auf Ihren Online-Shop abgestimmt sind. Mit unseren Rechtstexten können Sie sicher sein, dass Ihr Online-Auftritt in Sachen Verbraucherschutz ein ganzes Stück sicherer geworden ist, [...]

2017-12-20T12:25:38+02:0010. Mai 2017|
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