Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer ist man zur Zahlung der Umsatzsteuer nicht verpflichtet Relevanz für den Online-Handel Nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) besteht die Möglichkeit für Kleinunternehmer sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Dadurch kann man sich nicht nur finanzielle, sondern auch organisatorische Vorteile verschaffen. Umsetzung im Online-Shop Will man die Ausnahmeregelung des § 19 UStG auf sich anwenden, muss man einen entsprechende Antrag bei dem zuständigen Finanzamt stellen. An diese Ausnahmeregelung ist man 5 Jahre lang gebunden. Neben der Befreiung von der Umsatzsteuer hat das zur Folge, dass der Händler weder eine Umsatzsteuererklärung noch die regelmäßigen Umsatzsteuervoran-meldungen vorzunehmen hat. In seinen Rechnungen darf er die Umsatzsteuer nicht ausweisen und seine Preisangaben im Online-Shop darf er nicht mit dem Hinweis versehen, dass diese die Umsatzsteuer enthalten. Innerhalb des Impressums muss der Händler seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angeben. Rechtliche Begutachtung Kleinunternehmer sind selbstständige oder gewerblich tätige Unternehmer, die einen jährlichen Gesamtumsatz (einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) haben, der unter einer gesetzlich festgelegten Grenze liegt. Diese Grenze wird zurzeit bei 22.000,- € für das vorangegangene Gründungsjahr und 50.000,- € für das laufende Geschäftsjahr gezogen. Können zunächst nur derart geringe Umsätze erzielt werden, bietet das UStG die Möglichkeit, sich von der Abführung der Umsatzsteuer befreien zu [...]