Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung oder auch Datenschutzerklärungspflicht, was ist das eigentlich? Benötige ich für meinen Online-Shop wirklich eine Datenschutzerklärung? Wie komme ich an ein Muster für eine Datenschutzerklärung? Das sind Fragen, die uns schon häufig gestellt wurden. In Deutschland besteht eine Datenschutzerklärungspflicht. In einer Datenschutzerklärung müssen sich Onlinehändler dazu verpflichten, mit den Daten Ihrer Kunden sorgsam umzugehen und diese nicht in fremde Hände zu geben. Für die meisten Händler ist dies selbstverständlich, doch damit der Kunde sich auch sicher fühlt und alle Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, muss eine Datenschutzerklärung im Online-Shop hinterlegt werden. Auf die Frage, wie Sie an ein Muster der Datenschutzerklärung kommen, können wir Ihnen die Antwort liefern. Einfach und schnell stellen wir Ihnen ihre Datenschutzerklärung zum Download bereit. Buchen Sie Ihr Schutzpaket bei uns, füllen Sie den Fragenkatalog aus und kurze Zeit später steht Ihnen die Datenschutzerklärung zum Download für Ihren Online-Shop zur Verfügung. Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

2017-12-20T12:26:37+02:0010. Mai 2017|

Differenzbesteuerung

Möglichkeit der verminderten Steuer beim Handel mit Gebrauchtgegenständen ("Differenzbesteuerung") Inhaltsübersicht: I) Relevanz für den Online-HändlerII) Gestaltung auf der Shop-SeiteIII) Rechtliche Begutachtung1) Voraussetzungena) Wiederverkäuferb) Gebrauchtgegenständec) Ausnahmend) Kunstgegenstände2) Wirkung3) FolgenIV) Fazit   I) Relevanz für den Online-Händler § 25 a Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt eine besondere Form der Besteuerung in Abweichung zur Regelbesteuerung. Statt auf die Ware selbst ist die Umsatzsteuer lediglich auf die Gewinnmarge des Händlers zu erheben. Die Gewinnmarge ist die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, weshalb diese Art der Besteuerung auch als „Differenzbesteuerung“ bezeichnet wird. Hintergrund ist dabei zum einen die Vermeidung von Doppelbesteuerung, zum anderen der Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen für gewerbliche Gebrauchtwarenhändler gegenüber privaten Verkäufern. II) Gestaltung der Shop-Seite Macht der Online-Händler von der Möglichkeit der Differenzbesteuerung Gebrauch, muss er bei der Rechnungslegung und der Buchhaltung bestimmte Formerfordernisse beachten. Für die Gestaltung der Shop-Seite ergeben sich daneben aber keine Besonderheiten. Vor allem muss der Händler trotz der Anwendung der Sonderregel seine Preise mit dem Hinweis versehen, dass diese die Umsatzsteuer enthalten. Denn obwohl sie beim Wiederverkauf nicht mehr auf die Ware selbst erhoben wird, fällt sie dennoch an, nämlich auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis. Ein Weglassen des Hinweises stellt dann einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)dar. Ein [...]

2017-12-20T12:26:38+02:0010. Mai 2017|

Digitale Inhalte

Digitale Inhalte sind nach der seit dem 13.6.2014 geltenden gesetzlichen Definition „Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden“. Ob sich diese auf einem Datenträger, beispielsweise einer CD, DVD oder einem USB-Stick befinden oder „unkörperlich“ geliefert werden, etwa via Download oder Streaming, sollte für die Einordnung unter den Begriff unerheblich sein. Seit der Rechtsänderung durch die Verbraucherrechte-Richtlichtlinie am 13.6.2014 gelten für den Verkauf digitaler Inhalte besondere Regelungen. Unabhängig von der Vertriebsform müssen Händler ihren Kunden neben den allgemeinen Pflichtangaben noch weitere Informationen zur Verfügung stellen. Werden die Daten „unverkörpert“ geliefert, entfällt ein zunächst bestehendes Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

2017-12-20T12:26:39+02:0010. Mai 2017|

Bewertung abgeben

Auf vielen großen Online-Shopping-Portalen können Käufer nach einem Kauf eine Bewertung abgeben. Die Bewertung erfolgt mittels Symbolen wie z.B. Sonnen, Sternen oder Pluszeichen. Durch die Veranschaulichung einer solchen Bewertung in Form einer Grafik, steigert man als Onlinehändler die Attraktivität seines Shops gewaltig. Wenn Kunden sich über den Kauf in einem Online-Portal informieren möchten, ist es für sie wichtig zu sehen, wie zufrieden vorherige Käufer mit Ihrem Einkauf waren. Zwar kann man eine Bewertung auch allein über den Freitext vornehmen, jedoch ist es für den Kunden bei der Bewertung mit Symbolen wesentlich einfacher, auf einen Blick alle für ihn wichtigen Informationen einzusehen. Sobald der Kunde aufgrund positiver Bewertungen des Online-Shops ein Sicherheitsgefühl bekommen hat, wird er wesentlich schneller den gewünschten Artikel in den Warenkorb legen. Das ist auch der Grund dafür, warum wir von Protected Shops unseren Kunden empfehlen, ein solches Bewertungssystem in Ihren Online-Shop einzubinden. Denn zwei von drei aller Online-Kunden treffen Ihre Kaufentscheidung aufgrund von Kundenbewertungen (Quelle: nielsen.com vom 24.07.2009).

2017-12-20T12:26:36+02:0010. Mai 2017|

E-Commerce

Der Begriff E-Commerce kommt aus dem Englischen und steht für electronic commerce (deutsch: elektronischer Geschäftsverkehr). Unter diesen Begriff fallen auch der elektronische Handel und damit Online-Shops und Online-Plattformen, auf denen Onlinehändler ihre Waren zum Kauf anbieten. Im Bereich des E-Commerce haben Online-Händler die unterschiedlichsten Gesetzesvorgaben zu beachten. Diese Regelungen wurden durch Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt) in deutsches Recht umgesetzt. Wesentliche Vorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr finden sich nunmehr im Telemediengesetz (TMG). Darin ist z.B. die Impressumspflicht geregelt. Nach dieser Regelung muss sich auf Ihrer Webseite ein für jedermann leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares "Impressum" befinden, sobald Sie im Internet Waren zum Verkauf anbieten oder auf einer Website für solche werben. Allerdings ist es nicht immer leicht für einen Online-Shop-Betreiber, sein Impressum rechtssicher zu gestalten. Aufgrund der für den Laien schwer verständlichen Rechtssprache ist es häufig schwierig, bei der Erstellung eines Impressums alle Gesetzesvorgaben zu beachten. Deshalb bieten wir von Protected Shops einen kostenfreien Impressum Assistenten auf unserer Homepage an. Mit Hilfe des Impressum Assistenten können sie sich ein Bild darüber verschaffen, wie ein rechtssicheres [...]

2017-12-20T12:26:46+02:0010. Mai 2017|

Bewertungssystem

Da beim Onlinehandel kein persönlicher Kontakt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer entsteht, müssen Onlinehändler auf einem anderen Weg versuchen, das Vertrauen Ihrer Kunden zu erlangen. Viele Endverbraucher befürchten immer noch beim Onlinekauf ein hohes Risiko einzugehen. Sie haben oftmals Angst, dass die Ware zu spät oder gar nicht geliefert wird. Dazu kommen natürlich auch noch Unsicherheiten und mangelnde Erfahrung bei Onlinekäufen. Hier kann ein sogenanntes Bewertungssystem für Online-Shops eine gute Lösung bieten. Den Käufern wird ermöglicht, in einem Bewertungssystem alle Details über einen Kauf bzw. Verkauf zu erfassen. Von der eigentlichen Bestellung, über die Korrespondenz mit dem Verkäufer, den Zahlungsbedingungen bis hin zur Lieferung können die Kunden jeden einzelnen Schritt aufführen und beurteilen. Je mehr positive Bewertungen ein Online-Shop erhält, desto schneller fällen die Kunden ihre Kaufentscheidung, da ihre vorherigen Bedenken schneller ausgeräumt werden. Sie fühlen sich durch die positiven Berichte sicherer beim Kauf. Diese Sicherheit ermöglicht es dem Verkäufer seinen Umsatz enorm zu steigern. Laut einer Studie des EEC Handel vom 19.01.2010, die mit Unterstützung der Postbank P.O.S. Transact GmbH durchgeführt wurde, steigt die Kaufwahrscheinlichkeit durchschnittlich um 39 Prozent, wenn in einem Online-Shop positive Kundenbewertungen integriert werden. (http://www.ecc-handel.de/positive_kundenbewertungen_in_online-shops.php)

2017-12-20T12:26:35+02:0010. Mai 2017|

E-Commerce-Richtlinie

Die genaue Bezeichnung der E-Commerce-Richtlinie lautet Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“). Sie wurde zur Sicherstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten geschaffen. Aufgrund der E-Commerce Richtlinie sind eine Vielzahl deutscher Gesetze geändert und erlassen worden. Einige der Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie finden sich im heute geltenden Telemediengesetz (TMG) wieder. Da unter den Begriff der Telemedien auch Onlineshops, Webportale, Online-Auktionshäuser, etc. fallen, sind die Regelungen des TMG von den Betreibern zu beachten. Onlineshop-Betreiber müssen nach dem Telemediengesetz bestimmte Informationspflichten erfüllen. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, setzen Sie sich der Gefahr aus, abgemahnt zu werden. Die für Onlineshop-Betreiber relevanten Regelungen des TMG finden in den Rechtstexten von Protected Shops vollste Berücksichtigung. Als Kunde von Protected Shops können Sie sicher sein, dass Ihre Rechtstexte den gesetzlichen Vorgaben genügen und Sie vor Abmahnungen wegen unzureichender Rechtstexte geschützt sind. Erwerben Sie noch heute ein Schutzpaket von Protected Shops und machen Sie Ihr Online-Business abmahnsicher.

2017-12-20T12:26:45+02:0010. Mai 2017|

BGB

BGB ist die offizielle Abkürzung für das Bürgerliche Gesetzbuch. Nicht nur jeder normale Kauf, auch jeder Onlinekauf stützt sich auf das BGB, denn hier sind die grundliegenden Dinge geregelt, die jeder bei Abschluss eines Kaufvertrags beachten muss. Im BGB finden Sie unter anderem Begriffsdefinitionen für "Verbraucher" und "Unternehmer". Zudem finden Sie Regelungen über die Geschäftsfähigkeit, die Abgabe von Willenserklärungen und das Zustandekommen eines Vertrages. Es werden bestimmte Fristen geregelt und es gibt mehrere Paragraphen, die die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch AGB regeln. Die Liste der im BGB geregelten Dinge ist unendlich lang. Wer als juristischer Laie versuchen möchte, sich mit Hilfe des BGB seine eigenen Rechtstexte (z.B. AGB) zu erstellen, stößt schnell an seine Grenzen. Viele beauftragen einen Anwalt, der für sie die Rechtstexte erstellt. Protected Shops bietet Ihnen eine kostengünstige Alternative hierzu. Unsere Rechtstexte berücksichtigen das BGB vollständig. Auch bei einer Gesetzesänderung werden Ihnen umgehend die passenden neuen Rechtstexte zur Verfügung gestellt und zwar zu einem Bruchteil der Kosten, die ein Anwalt für seine Leistungen berechnen würde.

2017-12-20T12:26:34+02:0010. Mai 2017|

eBay

Das US-amerikanische Unternehmen eBay ist das weltgrößte Online-Auktionshaus. Der Anbieter einer Ware stellt sein Angebot auf der Plattform ein, legt ein Mindestgebot und eine Laufzeit fest, innerhalb der potenzielle Käufer Gebote auf den Artikel abgeben können. Nach Ablauf der Bietzeit wird der Vertrag mit dem Höchstbietenden abgeschlossen. Dazu verpflichtet sich der Verkäufer bereits, wenn er das Angebot einstellt. Genutzt werden kann die Plattform sowohl für Privat- als auch für gewerbliche Verkäufe. Die Bezeichnung als „Auktionshaus“ ist dabei zumindest in Deutschland missverständlich. Denn die Verträge, die auf eBay geschlossen werden, stellen keine Versteigerungen im Sinne des § 156 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Sind gesetzliche Bestimmungen auf Auktionen im rechtlichen Sinne ausgelegt, gelten sie daher nicht für eBay. Das betrifft beispielsweise den Ausnahmetatbestand vom Widerrufsrecht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Daneben gibt es weitere Besonderheiten für Verträge auf eBay. Die Gerichte aber auch die Rechtsprechung haben sich diesem Phänomen mittlerweile geöffnet und bereits Urteile und Vorschriften erlassen, die den Umständen von eBay Rechnung tragen. So wurden beispielsweise die Anforderungen an den Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung gesetzlich angepasst. Bei eBay-Verkäufen weiß der Verkäufer erst nach Vertragsschluss (nämlich nach Ablauf der Bietzeit) wer sein Vertragspartner ist. Da die Widerrufsbelehrung aber [...]

2017-12-20T12:26:44+02:0010. Mai 2017|

Bitcoin

Bei Bitcoins handelt es sich um im Jahr 2009 eingeführtes virtuelles Geld, das entweder erarbeitet oder erworben werden kann. Es hat keinen „inneren“ also einen Materialwert, weshalb sich der Wert einzelner Bitcoins nach Angebot und Nachfrage richtet. Dass man als Teilnehmer über Bitcoins verfügt, wird über kryptographische Schlüssel nachgewiesen. Überweisungen erfolgen anonym zwischen den Teilnehmern innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerkes auf elektronischem Weg. Wurde eine Zahlung durch das Netzwerk bestätigt, was 10 bis 60 Minuten dauern kann (je nachdem ob und in welcher Höhe man eine zusätzliche Gebühr abführt), kann sie nicht mehr widerrufen werden. Zur Sicherheit und Nachweisbarkeit wird jede Übermittlung mit einer digitalen Signatur versehen. Jeder Nutzer bekommt einen privaten Schlüssel, mit dem er Transaktionen autorisiert. Das Konto wird in einer öffentlichen Datenbank geführt. Bitcoins werden wie „echtes“ Geld behandelt und können daher an Online-Börsen gegen andere Währungen umgetauscht werden. Es gibt bereits erste Urteile zur Behandlung von Bitcoin aus den USA. Der zuständige Richter hatte das Zahlungsmittel als „Geld“ im rechtlichen Sinne eingestuft. Wie die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung Bitcoins einordnen und behandeln wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher vorhergesagt werden. Sollte sich die Zahlungsart durchsetzen, werden umfangreiche gesetzliche Anpassungen erforderlich sein, um Rechtssicherheit zu schaffen. Ebay denkt [...]

2017-12-20T12:26:33+02:0010. Mai 2017|
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