Handelsrichter

Als Handelsrichter werden Laienrichter (auch "Schöffen") bezeichnet, die in der „Kammer für Handelssachen“ tätig werden. Innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit ist das das einzige Gericht, bei denen Schöffen überhaupt eingesetzt werden. Sie werden von der Industrie- und Handelskammer vorgeschlagen und müssen Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sein.  

2017-12-20T12:26:30+02:0010. Mai 2017|

Herkunftslandsprinzip

Eine wichtige Regelung, die Online-Shop-Betreiber in Deutschland betrifft, ist das sog. Herkunftslandprinzip. Das Herkunftslandprinzip ist in § 3 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Danach unterliegen Online-Shop-Betreiber, die ihren Sitz in Deutschland haben, den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn sie ihre Waren in einem anderen EU-Staat geschäftsmäßig anbieten. Das bedeutet, dass für deutsche Shop-Betreiber immer deutsches Recht gilt, ob sie nun ihre Waren nach Deutschland oder ins EU-Ausland verkaufen. Gleichermaßen können sich dann Shop-Betreiber aus dem EU-Ausland auf das Recht ihres Heimatlandes berufen. Betreiber eines deutschen Online-Shops müssen Ihre Rechtstexte also auch dann nach den deutschen Gesetzesvorgaben gestalten, wenn Sie Ihre Waren ins EU-Ausland verkaufen. Gerne übernehmen wir für Sie diesen Teil der Arbeit und liefern Ihnen speziell auf Ihr Online-Business zugeschnittene Rechtstexte. Mit den Rechtstexten von Protected Shops machen Sie Ihr Online-Business sicher vor Abmahnungen durch Konkurrenten, Wettbewerbsvereine und Verbraucherschutzverbände.

2017-12-20T12:26:18+02:0010. Mai 2017|

Garantiewerbung auf eBay

Für den Käufer ist eine Garantie ein vertrauensbildendes Merkmal der Ware und positiver Bestandteil des Angebots. Beides steigert den Absatz für den Händler und den Hersteller. Die Angabe, dass auf ein Produkt oder bestimmte Teile davon, eine Garantie gewährt wird, wird deshalb als Marketinginstrument immer mehr eingesetzt. Ein Verbraucher soll dadurch besonders zum Kauf animiert werden. Da um Absatz zu erzielen alle rechtlichen Möglichkeiten von Mitbewerbern ausgeschöpft werden, kommt es vor, dass durch die Art der Werbung mit einer Garantie der Verbraucher in die Irre geführt werden kann. Um wegen unzureichender Informationen eine solche Irreführung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber entsprechende Schutzvorschriften erlassen. Durch diese soll dem Verbraucher zunächst ein Überblick über den konkreten Inhalt der Garantie gegeben und dadurch sichergestellt werden, dass er die versprochenen Rechte schnell und effektiv durchsetzen kann. Deshalb sind am Produkt, für das die Garantie gewährt wird, bestimmte Informationen anzugeben. Diese sollen gewährleisten, dass der Verbraucher erkennt, was der Garantiegeber tatsächlich verspricht und welche Umstände eintreten müssen, damit die Garantie auch in Anspruch genommen werden kann. Zur Geltendmachung seiner Ansprüche muss er außerdem wissen, an wen er sich zu wenden hat. Deshalb haben auch Angaben zum Garantiegeber selbst zu erfolgen (Name und Adresse). Eine Garantie gewährt dem [...]

2017-12-20T12:26:22+02:0010. Mai 2017|

HGB

HGB ist die offizielle Abkürzung für das Handelsgesetzbuch. Das Handelsgesetzbuch enthält den Kern des Deutschen Handelsrechts und ist auch online einsehbar. Viele Online-Shop-Betreiber nutzen die Online-Einsicht, wenn Sie etwas im Handelsgesetz nachschlagen möchten, denn bei der Schnelllebigkeit der Rechtsprechung wäre es mühsam, sich stets das aktuelle Werk in das Bücherregal zu stellen. Im HGB finden sich z.B. Regelungen über die gängigen Rechtsformen einer Firma. Ob Sie nun ein Einzelkaufmann, eine OHG oder eine KG sind, im Handelsgesetzbuch werden Sie bei vielen Rechtsfragen fündig. Jedoch ist es nicht immer leicht, den Gesetzestext zu verstehen. Das ist auch der Grund, warum wir Ihnen unseren Service der Rechtstexteerstellung anbieten. Das HGB ist eine wichtige Gesetzesgrundlage für Handeltreibende und wird selbstverständlich bei der Erstellung unserer Rechtstexte berücksichtigt. Wenn Sie sich also nicht mehr mit unverständlichen Gesetztestexten für Ihren Online-Shop befassen möchten, werden Sie Kunde von Protected Shops.

2017-12-20T12:26:17+02:0010. Mai 2017|

Geschäftsbezeichnung

Ein Unternehmer, welcher nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist nicht berechtigt, eine Firma zu führen, stattdessen muss er im Geschäftsverkehr stets mit seinem Vor- und Nachnamen auftreten. Im Falle eines Zusammenschlusses von mehreren gleichberechtigten Unternehmern innerhalb einer GbR müssen alle Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen genannt sein. Er kann jedoch zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung führen. Dabei handelt es sich um einen Wahlnamen, welcher, stets in Zusammenhang mit Vor- und Nachnamen, das Unternehmen näher beschreiben kann. Die Geschäftsbezeichnung kann auf die gebotenen Produkte hinweisen, auf die Tätigkeit des Unternehmens oder auch eine Phantasienamen darstellen. Im Onlineshop-Bereich macht auch die Angabe der jeweiligen Domain unter welcher der Onlineshop erreichbar ist, bzw. der Name des Onlineshops Sinn. Für die Wahl einer Geschäftsbezeichnung gibt es jedoch einiges zu beachten.Die Geschäftsbezeichnung darf nicht irreführend sein, das heißt über die wesentlichen Eigenschaften des Unternehmens täuschen. Bei einem nicht im Handelsregister eingetragenem Gewerbe wäre dies insbesondere der Fall wenn dieses eine nicht vorhandene Größe durch Zusätze wie „Zentrum“ oder „Fabrik“ vortäuscht. Auch Bezeichnungsbestandteile wie "International", "Bayrisch", "Deutsch" oder ähnliche Eigenschaften sind zu vermeiden, da dies eine Führungsposition in der jeweiligen Branche und Region angibt, welche ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen im Normalfall nicht vorweist.Bei der Geschäftsbezeichnung kommt [...]

2017-12-20T12:26:23+02:0010. Mai 2017|

Impressum

Betreibt man Handel im Internet, unterliegt man gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) einer sog. Anbieterkennzeichnungspflicht, für die sich die Bezeichnung Impressumspflicht eingebürgert hat. Ein solches Impressum dient dem Verbraucherschutz, denn der Kunde soll erkennen können, mit wem er es zu tun hat.Wenn Sie eine eigene Homepage haben, besitzen Sie sehr wahrscheinlich schon eine Vorlage für Ihr Impressum. Aber haben Sie in Ihrem Impressum auch alle nötigen Angaben gemacht, um eine Abmahnung zu vermeiden? Viele Vorlagen, die Sie im Netz finden, sind veraltet und beinhalten nicht die heute notwendigen Pflichtangaben. Entspricht das Impressum eines Onlineshops nicht den gesetzlichen Vorgaben, d.h. ist es fehlerhaft oder fehlt es auf der Website sogar gänzlich, handelt der Online-Händler ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belangt werden. Zudem begeht er einen Wettbewerbsverstoß, der unter anderem zu Ansprüchen auf Unterlassung führt, die üblicherweise über kostenpflichtige Abmahnungen durchgesetzt werden.Sichern Sie Ihren Onlineshop vor einer solchen kostenpflichtigen Abmahnung und werden Sie noch heute Kunde von Protected Shops. Wenn Sie sich noch heute bei Protected Shops anmelden und den Impressumsgenerator durchlaufen haben, stellen wir Ihnen umgehend Ihr Impressum für Ihren Onlineshop zur Verfügung. Wir bieten Ihnen aber noch einen weiteren großen Vorteil. Sollte sich die [...]

2017-12-20T12:26:16+02:0010. Mai 2017|

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Nimmt ein Händler Wettbewerbshandlungen vor, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht unerheblich zu beeinträchtigen, handelt er unlauter. Die Rechtsfolgen eines solchen Fehlverhaltens regelt ein spezielles Gesetz: das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es soll das Vorkommen unlauterer Wettbewerbshandlungen verringern oder am besten gleich ganz verhindern. Auch als Onlinehändler kann man schnell gegen dieses Gesetz verstoßen, das viele Tatbestände aufweist. Hierzu gehören z.B. die unsachliche Beeinflussung, die Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit oder einer Zwangslage, die Verkaufsförderung durch Gewinnspiele, die Schleichwerbung, die Anschwärzung, die irreführende Werbung, die vergleichende Werbung, die belästigende Werbung (z. B. unaufgeforderte Telefonwerbung, unangeforderte Newsletter, Spam-E-Mail), etc.Sollten Sie nun wissentlich oder unwissentlich gegen einen dieser Punkte verstoßen haben und es wird eine Klage gegen Sie erhoben, kann das die verschiedensten Auswirkungen haben. Geklagt werden kann u.a. auf Schadensersatz, Unterlassung oder Beseitigung. Da vom UWG alle Händler gleichermaßen erfasst werden, wird der Konkurrenzkampf auf dem Markt gemildert und durch das Gesetz darauf geachtet, dass niemand zu Schaden kommt.

2017-12-20T12:26:25+02:0010. Mai 2017|

Impressum für Website

Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) müssen Onlineshop-Betreiber auf Ihrer Website ein Impressum bereithalten, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Die Angabe eines Impressums ist wichtig, damit Ihre Kunden auch wissen, mit wem sie es zu tun haben. Außerdem muss eine ladungsfähige Anschrift genannt werden, damit eventuelle gerichtliche Ansprüche durchgesetzt werden können.Sobald auf einer Website ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird, unterliegt man der Impressumspflicht. Also muss nicht nur in Onlineshops ein Impressum zu finden sein, sondern auch auf Websites, auf denen ein Unternehmen lediglich für Waren wirbt.Um herauszufinden, welche Informationen sich in Ihrem Impressum wiederfinden müssen, haben wir für Sie auf unserer Homepage einen „Impressum-Assistent“ bereitgestellt. Hier können Sie allgemeine Angaben zu Ihrer Firma eintragen und der Assistent generiert ein Beispiel-Impressum, dem Sie die für Ihren Onlineshop relevanten Vorgaben entnehmen können.Beachten Sie bitte:Der "Impressum-Assistent" ist nicht in der Lage, eine adäquate Rechtsberatung zu ersetzen, da er ausschließlich vorgefertigte Muster verwendet. Schon aus diesem Grund erfolgt die Benutzung ausschließlich auf eigenes Risiko des Anwenders. Gerade in komplexeren Angelegenheiten (wie etwa bei einer Gesellschaft in Liquidation) wird daher empfohlen, eine im Wettbewerbs- und IT-Recht geschulte Kanzlei zu kontaktieren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Jetzt Impressum für Webseite [...]

2017-12-20T12:26:15+02:0010. Mai 2017|

Gewährleistung

Bei Kaufverträgen spielt die Gewährleistung eine große Rolle. Vielen ist die Gewährleistung auch als Mängelhaftung bekannt. Dadurch soll der Käufer davor geschützt werden, dass er Waren erwirbt, die nicht in einem einwandfreien Zustand und deshalb "mangelhaft" im Sinne des Gesteztes sind. Es wird zwischen einem Sachmangel und einem Rechtsmangel unterschieden, wobei der Rechtsmangel mit Sicherheit nicht so häufig vorkommt, wie der Sachmangel. Ein Rechtsmangel liegt z.B. vor, wenn das Eigentum an einer Sache nicht geklärt ist. Da dies aber hauptsächlich beim Erwerb eines Objektes oder eines Grundstückes der Fall ist, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen, sondern den Sachmangel näher beleuchten. Natürlich ist Ihnen bekannt, dass Sie die Ware zurückgeben können, wenn Sie beschädigt ist. Aber zur Gewährleistungspflicht gehört auch die Lieferung der korrekten Sache. Wenn Sie also eine Hose bestellen und statt dessen einen Rock bekommen, müssen Sie diesen Rock nicht behalten, sondern können auf die Lieferung der Hose bestehen. Liegt ein Sachmangel vor, hat der Käufer zunächst "nur" einen Anspruch auf Nacherfüllung, der entweder in Form einer Reparatur oder einer Neulieferung erfüllt werden kann. Nur wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, unzumutbar, erfolglos oder unmöglich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Stattdessen [...]

2017-12-20T12:26:26+02:0010. Mai 2017|

Fernabsatzrecht

Im Fernabsatzrecht ist geregelt, in welcher Form der Verkäufer den Käufer über seine Rechte aufklären muss. Das Fernabsatzrecht findet bei allen Telefon- und Internetverkäufen Anwendung. Durch das Fernabsatzrecht soll der Verbraucherschutz sichergestellt werden, insbesondere durch die dem Unternehmer obliegenden Informationspflichten und durch ein dem Verbraucher obliegendem Lösungsrecht.Kauft also ein Kunde in Ihrem Online-Shop ein, muss er über viele Sachen aufgeklärt werden.Hierzu zählt unter anderem das Widerrufsrecht. Der Kunde muss darüber informiert werden, innerhalb welcher Frist er seinen Kauf widerrufen kann. Zudem müssen Angaben zu den Versandkosten gemacht werden. Hier ist nicht nur ein kurzer Hinweis auf die Versandkosten ausreichend, sondern jeder Betrag, der erhoben wird, muss einzeln aufgeführt sein. Gleiches gilt für die Rücksendekosten. Zudem muss der Onlinehändler Angaben zum Wertersatz machen. Er muss den Käufer bei Vertragsabschluss auf seine Wertersatzplicht hinweisen, den er zu leisten hat, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.Bei all diesen Informationen rund um das Widerrufsrecht, die Versandkosten und die Rücksendekosten kann schon mal schnell etwas vergessen werden. Damit Ihnen das nicht passiert, stellen wir Ihnen die passenden Rechtstexte, in denen das Fernabsatzrecht volle Berücksichtigung findet, zusammen.

2017-12-20T12:26:40+02:0010. Mai 2017|
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