Aktuelle Informationen von Amazon verunsichern Händler: Seit dem 15.02.2023 sollen bei Amazon gekaufte Produkte, die personalisierbar oder „anpassbar“ sind, nicht mehr zur Rückgabe berechtigt sein.
Nähere Informationen zu den Hintergründen erfahren Sie im folgenden Beitrag

Das Widerrufsrecht

Das Gesetz räumt Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen ein grundsätzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen ein. Hiervon gibt es einige Ausnahmen. So sieht § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Kurz gesagt: Waren, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden und nicht vorgefertigt sind, können nicht einfach zurückgegeben werden.
Auch hier gibt es bereits gerichtlich entschiedene Konstellationen, bei denen es nicht ganz so einfach ist: So ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, wenn es sich um Waren handelt, bei denen nur Varianten wie Größe, Farbe oder Ausstattung gewählt werden können.
Es muss eine gezielte Herstellung der individuell spezifizierten Ware vorliegen, also z.B. ein maßgeschneidertes Kleidungsstück oder ein Artikel, der individuell graviert wurde.
Diese Artikel können vom Händler nicht mehr weiterverkauft werden.

Amazon

Amazon sieht grundsätzlich zusätzlich zum Widerrufsrecht ein „freiwilliges“ vertragliches Rückgaberecht vor, das die Händler anbieten müssen. Dieses richtet sich nach den von Amazon vorgegebenen Bedingungen.
So können Kunden hier teilweise auf zwei „Rechte“ zur Rückgabe zurückgreifen.
Nun hat Amazon den dort registrierten Händlern folgendes mitgeteilt:
„Anpassbare Produkte nicht mehr für die Rücksendung berechtigt
Ab dem 15. Februar 2023 sind bei Amazon gekaufte anpassbare und personalisierbare Produkte nicht mehr für die Rücksendung berechtigt.
Wir verstehen, dass solche Rücksendungen möglicherweise nur schwer wiederverwendet oder weiterverkauft werden können. Mit dieser Richtlinie wissen die Kunden genau, dass der Kauf eines anpassbaren Produkts endgültig ist. Dies erspart Ihnen das manuelle Genehmigen von Rücksendeanträgen.
Diese Richtlinie erstreckt sich auf Produkte, die nach Kundenwunsch angefertigt oder mit Namen, Designs oder Inschriften personalisiert werden. Weitere Informationen zu anpassbaren Produkten finden Sie unter Amazon Custom.
Weitere Informationen zu Artikeln, die für Rücksendungen berechtigt sind, finden Sie unter Über unsere Rückgabebedingungen.“

Gleichzeitig wurden bei vielen Artikeln Neuerungen in den Artikeldetails eingeführt. Neben dem Button „In den Warenkorb“ gibt es nun einen weiteren Button „Jetzt anpassen“, über den man zu einem Fenster gelangt, in dem der Artikel dann individualisierbar wird.

Unter dem Button befindet sich der Hinweis: „Wenn Du auf „Anpassen“ klickst, akzeptierst Du diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. In den dort verlinkten „Amazon – Geschäftsbedingungen für Amazon Custom“ heißt es dann:
„Rücksendungen. Der Zustand der Artikel, die Sie bei einem Drittanbieter über Amazon.de gekauft haben, und die pünktliche Lieferung sind durch die Amazon A-Z Garantie abgedeckt. Bitte beachten Sie, dass Waren, die nach Ihren Wünschen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, vom gesetzlichen Widerrufsrecht und den Rückgabebedingungen von Amazon ausgeschlossen sind und nur bei Mängeln zurückgegeben werden können. Obwohl die meisten Verkäufer die Rückgabebedingungen von Amazon verwenden, können die Rückgabebedingungen einiger Verkäufer davon abweichen. Siehe Über unsere Rückgabebedingungen“ für weitere Informationen.
Unter der Angabe des Verkäufers und des Versenders wird im Angebot der folgende Ausschluss angezeigt:
„Rückgabebedingungen: Keine Rückgabe möglich, aber im Falle eines Defekts oder einer Beschädigung kann eine Rückerstattung beantragt werden.
Dieser Artikel kann nicht zurückgegeben werden. Sollte er beschädigt oder defekt sein, kann eine Rückerstattung beantragt werden“.
Weiter unten wird jedoch auf das freiwillige Rückgaberecht hingewiesen:
„Amazon.de Rückgabegarantie
Unsere freiwillige Amazon.de Rückgabegarantie: Unabhängig von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht haben Sie bei vielen Produkten ein 30-tägiges Rückgaberecht. Ausnahmen und Bedingungen finden Sie unter Rückgabebedingungen“.

Das Problem

Die oben beschriebenen Verfahren wurden zum Teil auch für Artikel eingeführt, die nicht unter diesen Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts fallen. Damit bieten diese Händler leider – wenn auch unbeabsichtigt – Artikel an, bei denen sie das Widerrufsrecht rechtswidrig ausschließen.
Teilweise handelt es sich dabei um Artikel, bei denen nur Farbvarianten ausgewählt werden können, die also, wie bereits beschrieben, durchaus zurückgegeben werden können. In einem solchen Fall handelt der Händler auch dann unzulässig, wenn er den Ausschluss nicht selbst vorgenommen hat. Ein geltend gemachter Unterlassungsanspruch könnte den Händler treffen, weil er den Kunden zu Unrecht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abhalten würde.

Wir empfehlen daher, gegebenenfalls die Artikel zu überprüfen und Amazon anzuschreiben, um eine Änderung herbeizuführen. Der Ausschluss der Rückgabe bei individualisierbaren Produkten gilt eben nur in Ausnahmefällen, so dass bei Artikeln mit bloßer Variantenauswahl das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden kann. Wenn Amazon meint, hier sein freiwilliges Rückgaberecht ausschließen zu wollen, so ist die Formulierung der Ausschlüsse denkbar unglücklich gewählt. Der durchschnittliche Verbraucher wird dies immer allgemein auf sein Rückgaberecht beziehen.
Wir hoffen, dass Amazon hier eine praktikable und klare Lösung findet, um eine Differenzierung zu ermöglichen und damit auch den Händlern potentiellen Ärger zu ersparen.