Beginnt die Widerrufsfrist auch dann zu laufen, wenn der Verbraucher die Annahme der Ware verweigert?

 

Ja. Der für den Beginn der Widerrufsfrist in den meisten Fällen des Online-Warenhandels entscheidende „Erhalt der Ware“ seitens des Verbrauchers liegt auch dann vor, wenn dieser die Annahme der an ihn übersendeten Pakete verweigert und stattdessen den Versanddienstleister auffordert, diese an den Händler zurückzusenden.

Durch die Annahmeverweigerung und die Aufforderung, die Pakete zurückzuschicken, übt der Besteller seine Sachherrschaft über die Waren aus. Dafür ist es nicht erforderlich, dass er die Artikel berührt, sie in den Händen hält oder in einen abgesicherten Bereich, wie etwa die eigene Wohnung verbringt, so das AG Diegburg in seinem Urteil vom 04.11.2015 (AZ: 20 C 218/15(21)). Es ist ausreichend, dass der Verbraucher darüber verfügt, was er beispielsweise durch die Entscheidung tut, das betreffende Paket zu behalten oder nicht.