Stellt die Verweigerung der Annahme der übersandten Ware seitens des Verbrauchers einen wirksamen Widerruf dar?

 

Nein. Mit Urteil vom 04.11.2015 hat das Amtsgericht Diegburg (AZ: 20 C 218/15 (21)) entschieden, dass ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag nicht dadurch widerrufen kann, dass er die Annahme der gelieferten Ware gegenüber dem Transportunternehmer verweigert.

Gibt er gegenüber dem Verkäufer nicht innerhalb der vereinbarten Widerrufsfrist zusätzlich eine eindeutige Widerrufserklärung ab, bleibt der Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten (vor allem der Zahlungspflicht seitens des Käufers) bestehen.