Muss ich meine Datenschutzerklärung anpassen, wenn ich auf meiner Webseite ein Kontaktformular anbiete?

 

Ja! Nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln vom 11.03.2016 (AZ: 6 U 121/15) muss ein Webseitenbetreiber, der ein Kontaktformular zur Verfügung stellt, über die damit verbundene Erhebung, Speicherung und Nutzung der eingegebenen personenbezogenen Daten informieren. Andernfalls drohen Abmahnungen.

In der Datenschutzerklärung muss ein Hinweis darauf erfolgen, in welcher Art, in welchem Umfang und zu welchem Zweck personenbezogene Daten im Rahmen des Kontaktformulars erhoben, gespeichert und genutzt werden. Wer diese Informationspflicht nicht erfüllt, verstößt unter anderem gegen das Wettbewerbsrecht.

Kunden von Protected Shops steht die aktualisierte Datenschutzerklärung bereits zur Verfügung. Über unsere Update Flatrate informieren wir unsere Kunden umgehend, wenn ihre Rechtstexte auf Grund von Gesetzesänderungen oder Urteilen angepasst werden müssen.