Die DS-GVO sieht für eine wirksame Einwilligung künftig ein Mindestalter von 16 Jahren vor. Die Mitgliedsstaaten können von der Altersgrenze abweichen, aber das Mindestalter von 13 Jahren darf nicht unterschritten werden. In Deutschland können nach dem BGB erst 18 jährige eine wirksame Einwilligung erteilen, d.h. ohne die Zustimmung der in der elterlichen Verantwortung stehenden Person. Das Mindestalter für Einwilligungen bleibt in Deutschland die 18 Jahresgrenze. Verantwortliche haben laut DS-GVO bei Minderjährigen „angemessene Anstrengungen“ unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik zu unternehmen, um sicherzustellen, dass eine wirksame Einwilligung vorliegt. Online-Händler, die Produkte verkaufen, die einer Altersbeschränkung unterliegen, sollten geeignete Altersverifikationssysteme einrichten.

 

 

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