Kategorie: E-Commerce

Mit Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Deutschland ist die Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen (also beispielsweise Warenbestellungen über das Internet) neu geregelt worden. Widerruft der Käufer den Vertrag, muss er an den Unternehmer Wertersatz zahlen, wenn sich die betreffende Ware in ihrem Wert verschlechtert hat, weil der Kunde sie in einer Weise verwendet hat, die über die bloße Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Ersatzpflichtig ist der Verbraucher allerdings nur dann, wenn er über diese Pflicht seitens des Verkäufers auch belehrt worden ist.

Haben Sie Ihre Widerrufsbelehrung bereits entsprechend geändert oder ist Ihnen die neue Rechtslage völlig fremd? Womöglich wissen Sie nicht, wie Sie die neue Regelung rechtssicher in Ihre Widerrufsbelehrung einbinden können. Haben Sie vielleicht Schwierigkeiten bei der Formulierung? In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Werden Sie noch heute Kunde von Protected Shops und wir übernehmen die rechtssichere Gestaltung Ihrer Rechtstexte. Darüber hinaus sichern wir Sie mit unserer Update-Flatrate auch für die Zukunft ab. Sobald sich die Rechtslage ändert, erhalten Sie von uns umgehend eine E-Mail und Sie können sich die aktuellen Texte sofort herunterladen. So wird eine gesetzliche Änderung wie die zur neuen Widerrufsbelehrung niemals an Ihnen vorbeigehen.

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