Kategorie: E-Commerce

Viele Händler vertreiben ihre Waren auf dem Marktplatz „eBay“. Im Laufe der Jahre wurde der Verkauf über diese Plattform aber immer schwieriger. Der Marktplatz verändert sich, die Anzahl der Mitbewerber nimmt zu, Preise regulieren sich und Rechtsanwälte nutzen die Plattform eBay um Abmahnungen auszusprechen.

Gerade bei eBay empfiehlt es sich folglich nicht, eine Musterwiderrufsbelehrung oder eine Widerrufsbelehrungsvorlage zu nutzen. Hier schleicht sich schnell mal ein Fehler ein und Sie sind am Ende der Geschädigte, wenn eine Abmahnung Sie erreicht. Die Widerrufsbelehrung für eine eBay-Präsenz ist nicht inhaltsgleich mit einer Widerrufsbelehrung für einen Online-Shop. Gerade in den Widerrufsfristen liegt hier der besondere Unterschied. Bei Protected Shops erhalten Sie die speziell auf Ihre Internetpräsenz zugeschnittene Widerrufsbelehrung inkl. Update Flatrate und Haftungsübernahmegarantie.

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