Fehlende Pflichtangaben bei Marketplace-Händlern

 

Berichten im Internet zufolge greift Amazon aktuell in die Rechtstexte seiner Marketplace-Händler ein, indem etwa die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse aus dem Impressum und anderen Rechtstexten gestrichen werden.

Für Marketplace-Händler hat das gravierende Folgen. Denn fehlen gesetzlich erforderliche Pflichtangaben, zu denen vor allem die E-Mail-Adresse, aber auch die Telefonnummer, die mindestens in der Widerrufsbelehrung zu nennen ist, wenn ein geschäftlicher Telefonanschluss besteht, liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor.

Marketplace-Händler sollten dringend ihre Rechtstexte auf Vollständigkeit hin kontrollieren und gegebenenfalls den Plattformbetreiber kontaktieren.