Wer nicht mühsam und langwierig Likes und Fans auf Facebook sammeln möchte, um einen guten Eindruck bei seiner Zielgruppe zu machen, kann mittlerweile das Angebot zahlreicher Agenturen in Anspruch nehmen und sich Likes für nur ein paar Cent pro Stück kaufen. Dass das nicht dem Sinn der Sache entspricht, ist offensichtlich. Nunmehr hat es ein Gericht aber auch als wettbewerbswidrig eingestuft.

 

Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte über den Fall eines jungen Unternehmens zu entscheiden, das in nur wenigen Monaten über 14.500 Facebook-Likes generiert hatte. Bemerkenswert war dabei, dass die meisten Likes aus Ländern stammten, in denen die Firma überhaupt nicht tätig war. Das hat einen Konkurrenten stutzig gemacht, der gerichtlich ein Unterlassen forderte. Mit Erfolg.

Denn die zahlreichen Likes kamen nicht von Nutzern, denen das Unternehmen oder dessen Angebot tatsächlich gefällt, vielmehr wurden sie erkauft. Die hohe Anzahl der Klicks auf den „Gefällt mir“-Button hatte also nichts mit der Bekanntheit und Beliebtheit der Beklagten zu tun. Dieser Eindruck entstand aber bei den potenziellen Neukunden. Da die Klicks zudem hauptsächlich aus dem Ausland stammten, entstand daneben die Fehlvorstellung, dass der Website-Betreiber auch dort sehr bekannt und vor allem weltweit vernetzt sei.

Das Gericht untersagte es (mit Beschluss vom 6.8.2014, AZ: 37 O 34/14) dem Beklagten, weiterhin mit gekauften Links auf seiner Facebook-Seite zu werben und dadurch den Eindruck zu erwecken, dass die Personen, die den „Gefällt mir“-Button angeklickt haben, dies wegen des Unternehmens bzw. der von diesem angebotenen Produkte getan haben. Die Richter sind der Ansicht, dass die Anzahl der Likes dem Web-Seitenbesucher vorgaukelt, dass der Betreiber einen besonders guten Kundenumgang pflegt, selbst wenn das tatsächlich nicht der Fall ist.

Die Vielzahl an Likes stellt nach Ansicht des LG Stuttgart daher irreführende Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar und ist folglich unzulässig.

Wer sich Facebook-Likes kauft, statt sie mit der Zeit durch ein überzeugendes Angebot authentisch zu generieren, muss also mit Abmahnungen seitens der Konkurrenz rechnen.