OLG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung – Alternative zur strafbewehrten Unterlassungserklärung und richterlichem Verbot?
Mit Abmahnungen werden die Adressaten aufgefordert, - vermeintliche - Rechtsverletzungen abzustellen. Zudem soll verhindert werden, dass der Verstoß in Zukunft erneut begangen wird. Bisher gab es zum Ausschluss dieser Wiederholungsgefahr zwei gängige Methoden: die Abgabe einer – vertraglichen – strafbewehrten Unterlassungserklärung oder ein gerichtliches Verbot. Seit einiger Zeit wird eine weitere Möglichkeit diskutiert, die sich offensichtlich noch vor ihrer Durchsetzung schon wieder erledigt hat: die notarielle Unterwerfungserklärung.