Liebe Leserinnen und Leser,
als Abonnent wissen Sie bereits, wie wichtig es ist, stets den rechtlichen Rahmen im Blick zu behalten. Wir möchten Sie auch weiterhin über die neuesten Entwicklungen und rechtlichen Aspekte auf dem Laufenden halten.
In unserem heutigen Newsletter werden wir Ihre Aufmerksamkeit auf ein Thema lenken, das für Sie als Geschäftsinhaber oder Online-Shop-Betreiber von besonderer Relevanz ist: Rechtssichere Shop-E-Mails.
Haben Sie sich gefragt, was Sie bei Ihren Shop-E-Mails beachten sollten, um rechtlichen Problemen vorzubeugen? Diese Frage werden wir jetzt beantworten und Sie somit wissen lassen, wie Sie Ihre E-Mail-Kommunikation rechtssicher gestalten können. Erfahren Sie außerdem mehr zu den Plänen der EU eines Widerrufsbuttons und ob eine Unterlassungserklärung per E-Mail ausreichend ist.
Die wichtigsten Themen im Überblick:
- Shop-E-Mails: Was ist rechtlich zu beachten?
- EU: Widerrufsbutton geplant
- BGH – Unterlassungserklärung nur per E-Mail ausreichend
Viel Spaß beim Lesen und bleiben Sie auf dem neuesten Stand mit unseren rechtlichen Best Practices!
Shop-E-Mails: Was ist rechtlich zu beachten?
Beim Betrieb eines Online-Shops fallen pro Bestellung zahlreiche E-Mails an. Hier lauern immer wieder Fallstricke, die nicht selten zu Abmahnungen führen können. Immer häufiger geraten Shopbetreiber auch ins Visier von Schadenersatzjägern, die beispielsweise bei Verstößen gegen die DSGVO im Rahmen von Shop-E-Mails Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Dem Shopbetreiber sind dann meist die Hände gebunden.
Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zusammengestellt, die beim Versand von Shop-E-Mails zu beachten sind.
Bestellbestätigung
Eine Bestellbestätigung ist unerlässlich, aber was darf sie nicht enthalten?
In Ihrer Bestellbestätigung darf wirklich nur die Bestellbestätigung stehen. Je nachdem, wie der Vertrag bei Ihnen zustande kommt, kann die Bestellbestätigung auch fehlen oder muss wie eine Vertragsannahme klingen.
Vermeiden Sie jedoch jede Art von Werbung in der Bestellbestätigung. Schon der Hinweis auf die Möglichkeit, Ihren E-Mail-Newsletter zu abonnieren, oder die Aufforderung, die Transaktion zu bewerten, kann als Werbung gewertet werden. Auch der Hinweis auf Ihren Social-Media-Auftritt kann Werbung sein.
Halten Sie Ihre Bestellbestätigung daher…
EU: Widerrufsbutton geplant
Nachdem bereits der Kündigungsbutton bei Fernabsatzverträgen eingeführt wurde, um die Beendigung von Dauerschuldverhältnissen zu erleichtern, plant die EU-Kommission nun die Einführung eines Widerrufsbuttons. Dadurch soll Verbrauchern der Widerruf genauso einfach gemacht werden wie der Vertragsschluss und die Kündigung.
BGH – Unterlassungserklärung nur per E-Mail ausreichend
Wenn es um die Beilegung einer Abmahnung geht, ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unerlässlich. Durch ihre Unterzeichnung verpflichtet sich der Abgemahnte gegenüber dem Abmahnenden, das rechtswidrige Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Als Absicherung gegen eine mögliche Wiederholung der Handlung verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe.
Mit uns sind Sie stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.
Ihre Protected Shops GmbH