AG München: Richtig bewerten ist vertragliche Nebenpflicht

Kunden, die bei einem Händler auf der Auktionsplattform eBay einen Artikel kaufen, werden aufgefordert nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion eine Bewertung abzugeben. Ob ein Ebay-Verkäufer auf Löschung einer negativen Bewertung bestehen kann, wenn diese nicht wahrheitsgemäß erfolgt ist, hatte das Amtsgericht München zu entscheiden (Urt.v. 23.09.2016).