Online-Shopping ohne Grenzen: EU beschließt Lockerung von Geoblocking

Bislang kommt es in der EU – trotz Binnenmarkt – sehr häufig vor, dass online bestellte Waren oder Inhalte (Songs, Filme) nicht über Landesgrenzen hinweg verkauft oder ausgeliefert werden (Geoblocking). Onlinehändler können Kunden die Bezahlung mit einer ausländischen Kreditkarte verweigern. Jetzt müssen Online-Händler sich darauf einstellen, dass sie bald europaweit ohne standortbezogene Hindernisse verkaufen oder ihre Dienstleistungen anbieten müssen. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich auf eine zumindest teilweise Abschaffung des ungerechtfertigten Geoblockings geeinigt. Kaufen im gesamten Binnenmarkt möglich Im Zuge der Digitalisierung des Binnenmarkts können Online-Shopper künftig selbst wählen, bei welchem Online-Shop mit Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat sie einkaufen möchten, ohne gesperrt oder umgeleitet zu werden. Händler können Verbraucher außerdem nicht mehr dazu zwingen, mit einer im entsprechenden Land ausgestellten EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Der grenzüberschreitende Verkauf soll für die Händler hauptsächlich größere Rechtssicherheit bringen. Auch die Nutzung von Abonnements von Streamingdiensten wie z.B. Netflix wird im Ausland möglich sein. Neue Regelungen nach Lockerung Geoblocking Zwar müssen Onlinehändler auch zukünftig nicht selbst von sich aus in jedes europäische Land liefern. Allerdings müssen sie es Verbrauchern in EU- Mitgliedsländern ermöglichen, die Ware abholen zu lassen oder sich die Lieferung auf eigene Faust zu organisieren. [...]