OLG Köln: Kundenkommentare sind irreführende Werbung

Kundenkommentare können die Kaufentscheidung beeinflussen und sind eine wichtige Möglichkeit, um auf ein Produkt aufmerksam zu machen. Ob es sich bei Kundenkommentaren zu einem Produkt um irreführende Werbung handelt, die nach den Vorschriften des Wettbewerbsrechts unzulässig ist, hatte kürzlich das OLG Köln zu entscheiden (Urt. v. 24.05.2017).