BGH: Online-Händler dürfen PayPal-Käuferschutz umgehen

BGH: Online-Händler dürfen PayPal-Käuferschutz umgehen Käufer, die einen bestellten Artikel nicht erhalten haben oder deren gelieferter Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, sind bei PayPal über den sog. Käuferschutz abgesichert und erhalten in diesen Fällen den gezahlten Kaufpreis vom Händler zurück. In gleicher Höhe belastet PayPal dann das Konto des Verkäufers. Dies ist in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie geregelt. Der BGH hat sich in zwei Verfahren erstmals mit den Auswirkungen einer Rückerstattung des vom Käufer mittels PayPal gezahlten Kaufpreises aufgrund eines Antrags auf PayPal-Käuferschutz beschäftigt. Die Frage mit der sich der BGH in erster Linie befasst hat, war die spannende und bisher geklärte Frage, ob der Verkäufer nach der Rückbuchung des Kaufpreises erneut berechtigt ist, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. In einem Grundsatzurteil hat der BGH jetzt entschieden (Urt. v. 22.11.2017), dass Händler den Käufer auch dann noch gerichtlich auf Zahlung des Kaufpreises verklagen können, nachdem dieser erfolgreich den PayPal-Käuferschutz in Anspruch genommen hat. Eine im Rahmen des Käuferschutzes getroffene Entscheidung von PayPal ist damit für Händler nicht endgültig. Was war geschehen? Der BGH hatte zwei Verfahren zu entscheiden. In dem ersten Fall hatte ein Käufer ein abgeschicktes Handy nicht erhalten und den Käuferschutz bei PayPal in Anspruch genommen. Da er mit [...]