Datenschutzbeauftragter

Nach bisherigem Recht mußten Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sie mindestens 10 Mitarbeiter  (dazu zählen auch Aushilfen und Teilzeitkräfte) ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss dabei zum Kern der Tätigkeit eines solchen Mitarbeiters zählen. Auch nach dem In-Kraft-Treten der DS-GVO muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Nach der DS-GVO ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter aber unabhängig von der Personenzahl zu bestellen, sofern Datenvorgänge im Unternehmen vorgenommen werden, bei welchen ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht. Dies kann b ei Nutzung von Daten zu Markt- und Meinungsforschzwecken, beim Einsatz von Profililing-Dienstleistern der Fall sein oder falls besonders geschützte Daten durch das Kerngeschäfts eines Unternehmens verarbeitet werden. Nach der DS-GVO berät der Datenschutzbeauftragte die Verantwortlichen im Unternehmen in Sachen Datenschutz – kann aber ohne sie keine Entscheidungen treffen. Er sensibilisiert und schult andere Mitarbeiter in allen Fragen rund um den Datenschutz. Der Datenschutzbeauftragte arbeitet mit der Datenschutzbehörde zusammen. Zwar ist er nicht verpflichtet, sich freiwillig dort zu melden, falls ihm im Unternehmen etwas auffällt. Kontaktiert ihn aber die Behörde aufgrund einer [...]

2018-04-16T13:52:38+02:0025. Oktober 2016|

Beweis

Der Beweis bezeichnet die Feststellung eines Sachverhalts als Tatsache im gerichtlichen Verfahren auf Grund richterlicher Überzeugung (Wikipedia). In einem Zivilprozess obliegt es den Parteien, den Richter von ihren Behauptungen zu überzeugen. Sie müssen also dafür sorgen, dass sie die behaupteten Tatsachen auch beweisen können. In einem Strafprozess ist es der Staat in Form seiner Ermittlungsorgane (Staatsanwaltschaft und Polizei), der sämtliche Beweise (sowohl für als auch gegen den Angeklagten) erbringen muss. Die Beweisfindung verläuft in 3 Schritten. Ist ein Beweis überhaupt erforderlich, muss die beweisbelastete Partei ein Beweismittel für die behauptete Tatsache benennen. In der Beweisaufnahme nimmt das Gericht diese Beweismittel dann wahr. Sei es durch Befragung des angebotenen Zeugen oder Sachverständigen oder Begutachtung einer vorgelegten Urkunde. Nach der Wahrnehmung würdigt der Richter die Beweismittel danach, ob sie ihn vom Vorliegen der behaupteten Tatsache überzeugen konnten. In der Beweiswürdigung ist der Richter frei und nicht an bestimmte Beweisregeln gebunden (freie richterliche Beweiswürdigung, siehe dort). Beweismittel sind Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Augenschein und (unter bestimmten Voraussetzungen auch) die Verfahrensparteien (Kläger und Beklagter) selbst.

2017-12-20T12:27:46+02:0027. November 2013|

Link, Hyperlink

Unter einem Link ist eine Datenverknüpfung zu verstehen, die durch Anklicken auf eine zuvor bestimmte Datei führt. Diese Datei kann entweder auf demselben Rechner „liegen“, wie die Verlinkung oder auch auf einen anderen Server führen. Verlinkungen können im Online-Handel z. B. zur Einbindung von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Belehrungen verwendet werden. Das Gesetz schreibt in diesen Fällen meist vor, dass die Informationen und Belehrungen „leicht und deutlich erkennbar“ sind. Wie genau das innerhalb eines Web-Shops umzusetzen ist, wird hingegen nicht festgelegt. Die Rechtsprechung hat eine Einbindung mittels Verlinkung als zulässig eingestuft, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllen sind.

2017-12-20T12:27:44+02:0027. November 2013|

Beweiswürdigung

In einem Gerichtsverfahren ist für den Erfolg einer Klage entscheidend, dass Behauptungen bewiesen werden können. Beispielsweise muss der Verkäufer, der klagweise seinen Warenkaufpreis vom Käufer fordert, beweisen, dass dieser die Ware erhalten und dennoch die Rechnung nicht beglichen hat. Das Gericht muss also davon überzeugt werden, dass es stimmt, was behauptet wird. Seine Überzeugung erlangt der Richter durch die Beweiswürdigung. D.h., er beurteilt die Beweise, die ihm vorgelegt werden nach ihrer Glaubhaftigkeit und Überzeugungskraft und kommt auf Grund dessen zu seinem Urteil. Konnte das Gericht mit dem eingesetzten Beweismittel überzeugt werden (z.B. durch die Vorlage einer Empfangsbestätigung), steht die Tatsache (dass der Käufer die Ware erhalten hat) für den Prozess fest. Bleiben dem Gericht Zweifel, ist der Beweis nicht erbracht. Die Tatsache steht dann nicht fest und die Klage auf Kaufpreiszahlung scheitert. Denn der Verkäufer hat nicht nachgewiesen, dass der Käufer die Ware erhalten hat und deshalb einen Anspruch auf Zahlung überhaupt besteht. Diese Zweifel gehen folglich zu Lasten desjenigen, der für den Nachweis verantwortlich war. Er verliert dann (meist) den Prozess. Damit eine Tatsache als bewiesen eingestuft werden kann, muss der Richter zur „vollen persönlichen Überzeugung“ gelangen. Diesbezüglich ist er nicht an bestimmte Beweisregeln gebunden, sondern nur an die [...]

2017-12-20T12:27:45+02:0027. November 2013|

Juristische Person

Die juristische Person ist eine Zweckschöpfung des Gesetzes und bezeichnet Zusammenschlüsse von Personen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Organisation. Ihre Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein, erhält sie auf Grund der Anerkennung durch die Rechtsordnung, sie steht ihr also – im Gegensatz zur natürlichen Person – nicht automatisch zu. Abzugrenzen ist sie von der Gesamthandsgemeinschaft. Während die jur. Pers. selbst der Träger von Rechten und Pflichten ist, sind das bei der „Gemeinschaft zur gesamten Hand“ (z.B.: Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR, nicht rechtsfähiger Verein, Offene Handelsgesellschaft – OHG, eheliche Gütergemeinschaft, Erbengemeinschaft) ausschließlich deren Mitglieder, also die in der Gesellschaft verbundenen Menschen (die Gesamthänder). Der jur. Pers. stehen alle Rechte und Rechtsstellungen offen, die nicht die menschliche Natur ihres Trägers erfordern. Sie ist im Privatrecht der natürlichen Person sowohl in vermögensrechtlicher wie auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht gleichgestellt. Ihre Grenzen finden sich lediglich bei den Rechtsstellungen des Familienrechts und den Rechtspositionen, die auf persönliche Verantwortung ausgerichtet sind (z.B. bei Prokuristen). Folge der Anerkennung der Rechtsfigur der juristischen Person ist, dass ihre Rechte und Pflichten nicht zugleich die ihrer Mitglieder sind (im Gegensatz zur Gesamthandsgemeinschaft). Für Schulden haftet demzufolge ausschließlich das Vermögen der jur. Pers., wenn nicht [...]

2017-12-20T12:27:49+02:0027. November 2013|

natürliche Person

Eine natürliche Person ist jeder Mensch ab seiner Geburt bis zu seinem Tod. Als solche ist er Träger von Rechten und Pflichten und kann sowohl verklagt werden, als auch selbst klagen. Abzugrenzen ist eine natürliche von einer juristischen Person.

2017-12-20T12:27:47+02:0027. November 2013|

Garantie

Bei einer Garantie handelt es sich rechtlich um die Zusicherung eines bestimmten Verhaltens in einer bestimmten Situation. Insbesondere bei Elektrogroßgeräten spielt sie eine wichtige Rolle. Bei diesen Waren sichert der Hersteller, der Verkäufer oder ein anderer Unternehmer (=Garantiegeber) z.B. die Funktionalität der Geräte über einen gewissen Zeitraum zu. Geht das Gerät entgegen der Zusicherung in diesem Zeitraum kaputt, verpflichtet sich der Garantiegeber meist zur kostenlosen Reparatur oder Lieferung eines Ersatzgerätes. Abzugrenzen ist die Garantie insbesondere von der gesetzlichen Gewährleistung. Während die Gewährleistung eine rechtliche Verpflichtung darstellt, von der nur in wenigen Ausnahmefällen abgewichen werden kann, stellt die Garantie eine freiwillige Verpflichtung dar. Sie wird vom Gesetz nicht vorgeschrieben und dient allein dem Zweck, ein Angebot gegenüber potenziellen Kunden attraktiver zu machen. Deshalb obliegt es auch dem Garantiegeber inhaltlich zu bestimmen, unter welchen Bedingungen er sich zu welchen Handlungen verpflichtet. Der Garantienehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Vorgehen, wenn es in der Garantie nicht eindeutig festgeschrieben ist. Auch die Garantiedauer wird vom Garantiegeber bestimmt. Garantie und Gewährleistung stehen dabei nebeneinander und können wahlweise vom Kunden geltend gemacht werden. Meist ist eine Garantie für ihn aber günstiger, da sie weniger oder keine Kosten verursacht.

2017-12-20T12:27:48+02:0027. November 2013|

Beweislast

Unter „Beweislast“ verstehen Juristen die Pflicht, eine Behauptung im gerichtlichen Prozess zu belegen. Wird beispielsweise behauptet, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde, muss dieser Vertragsschluss auch nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis kann mit den zulässigen Beweismitteln erfolgen. Der Grundsatz der Beweislast ist, dass derjenige, der eine für ihn positive Tatsache behauptet auch nachweisen muss, dass sie vorliegt. Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen (Beweislastumkehr). Die Beweislast ist innerhalb eines Prozesses dann entscheidend, wenn eine Tatsache nicht bewiesen werden kann, beispielsweise, weil sich ein Zeuge nicht mehr an den genauen Unfallhergang erinnern kann. Dann muss entschieden werden, zu wessen Lasten diese „Nichterweislichkeit“ geht, wer den Prozess also im Zweifel verliert.

2017-12-20T12:27:51+02:0025. November 2013|

Beweismittel

Zum Beleg von Tatsachenbehauptungen innerhalb eines Gerichtsprozesses gibt es verschiedene sog. Beweismittel. Hierzu zählen Zeugen, Sachverständige, Urkunden, der sog. Augenschein (also die Begutachtung durch visuelle, akustische, haptische, gustatorische oder olfaktorische Wahrnehmung seitens des Richters selbst) oder die Parteivernahme (also die Befragung einer am Verfahren beteiligten Partei). Um eine Tatsache im Prozess zu beweisen, kann sich die beweisbelastete Partei dieser Beweismittel bedienen. Gelingt ihr der Beweis nicht, wird sie in aller Regel den Prozess verlieren. Wie die angebotenen Beweise letztendlich zu bewerten sind, liegt in der freien Entscheidung des Richters (sog. „freie richterliche Beweiswürdigung“).

2017-12-20T12:27:50+02:0025. November 2013|
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